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Wiki zum Rechtsthema Gewerkschaften

Informationen zu Gewerkschaften
Bei einer Gewerkschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Arbeitnehmern, die auf diese Weise ihre sozialen und wirtschaftlichen Belange vertreten, was bedeutet, dass sie sich insbesondere für
  • bessere Arbeitsbedingungen,
  • mehr Mitbestimmungsrecht,
  • kürzere Arbeitszeiten und
  • bessere Gehälter
einsetzen. Somit verhandeln Gewerkschaften auch mit den Arbeitgeberverbänden und schließen dadurch überbetriebliche Tarifverträge ab oder führen Arbeitskämpfe wie Streik zum Erreichen ihrer Ziele für die Arbeitnehmer.

In Deutschland stellen Gewerkschaften eine privatrechtliche Vereinigung von Arbeitnehmern dar, welche es sich zum Ziel gesetzt hat, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und wahrzunehmen. Ebenso haben Gewerkschaften das Recht, für die Wahlen von Betriebsräten zu sorgen. Dies begründet sich auf § 17 Abs. 3 BetrVG. Ebenso ist es ihnen möglich, ehrenamtliche Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, gemäß § 20 Abs. 2 ArbGG zu benennen.
Gewerkschaften in Deutschland
Gewerkschaften können auf unterschiedliche Weise organisiert sein. So ist es möglich, dass sie entweder als eingetragener Verein fungieren und damit als deshalb juristische Personen innerhalb des Privatrechts, oder ggf. ähnlich wie politische Parteien und als rechtsfähige Personenvereinigung behandelt werden. Voraussetzungen für eine Gewerkschaft in Deutschland ist, dass sie es sich satzungsmäßig zur Aufgabe gemacht haben, die Interessen ihrer Mitglieder als Arbeitnehmer zu vertreten und wahrzunehmen, Tarifverträge abschließen wollen und frei gebildet sind sowie gegnerfrei und unabhängig.

Ebenso müssen Gewerkschaften, um als solche anerkennt zu werden, das geltende Tarifrecht verbindlich anerkennen und auf einer überbetrieblichen Grundlage organisiert sein, sich gegen soziale Gegenspieler durchsetzen können sowie über eine entsprechende Leistungsfähigkeit verfügen.
Finanzierung von Gewerkschaften
Gewerkschaften finanzieren sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Bei den Beiträgen handelt es sich in den meisten Fällen um einen bestimmten Prozentsatz, der vom Bruttoeinkommen des Mitgliedes berechnet und an die Gewerkschaft abgeführt wird.

Verwandte "Gewerkschaften" Rechtsbegriffe

Tarifrecht, Aussperrung, Friedenspflicht, Kollektivvertrag, Tarifparteien, Tarifvertragsrecht, Betriebsrat, Gesamtarbeitsvertrag, Manteltarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifzuständigkeit, Betriebsvereinbarung, Streik, Tarifvertragsgesetz, Warnstreik
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