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Wiki zum Rechtsthema Streik

Informationen zu Streik
Als Streik wird eine in einem Arbeitskampf durchgeführte kollektive Niederlegung der Arbeit bezeichnet, wobei diese Maßnahme unterschiedlichen Zwecken dienen kann und meist mit der Erzielung von Änderungen in den Lohn- und Arbeitsbedingungen einhergeht. Ein Streik ist im Rahmen der im Grundgesetz garantierten Tarifautonomie gemäß Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz erst dann gerechtfertigt, wenn die Friedenspflicht diesbezüglich abgelaufen ist. Eine weitere Form des Streiks ist der sogenannte wilde Streik, bei dem die Niederlegung der Arbeit durch die Arbeitnehmer nicht autorisiert ist.
Antworten des Arbeitgebers auf eine Streiksituation
Auch Arbeitgeber sind in einem Arbeitskampf in Bezug auf den Streik von Arbeitnehmern nicht »waffenlos«. So kann es beispielsweise als Antwort zu einer Aussperrung der Arbeitnehmer kommen, bei dem weder die Arbeit fortgeführt wird, noch Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber gewährleistet sind. Diese fehlenden Lohnzahlungen werden nicht durch Arbeitslosengelder ausgeglichen, da der Staat eine Neutralitätspflicht in Bezug auf den Arbeitskampf hat. Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind in dieser Situation außer Kraft gesetzt.

Streik und Aussperrung gelten nicht als verfassungswidrig oder pflichtwidrig, solange der Streik durch die Gewerkschaften organisiert wird und die Aussperrung gerechtfertigt im Rahmen des Arbeitskampfes erfolgt. Grundsätzlich besteht auch die gesetzliche Regelung, dass ein Streik, der durch die Gewerkschaft organisiert wird, nicht mit einer Kündigung der Arbeitnehmer beantwortet werden darf. Zur Überbrückung der Streiksituation erhalten Gewerkschaftsmitglieder sogenannte Streikgelder, so dass die Aussperrung durch den Arbeitgeber auch dazu dient, das Budget der Gewerkschaften zu schmälern.
Voraussetzungen für einen Streik
Ein Streik ist nur dann gesetzlich zulässig, wenn er nicht zum Ziel von höheren Lohnzahlungen während der Laufzeit eines Tarifvertrags durchgeführt wird. Denn dieser Zeitraum wird als Friedenspflicht bezeichnet und schließt somit Arbeitskampfhandlungen aus. Ebenso muss ein Streik als verhältnismäßig betrachtet werden können und darf nur dann eingesetzt werden, wenn alle anderen Verhandlungsmaßnahmen scheitern.

Verwandte "Streik" Rechtsbegriffe

Tarifrecht, Aussperrung, Friedenspflicht, Kollektivvertrag, Tarifparteien, Tarifvertragsrecht, Betriebsrat, Gesamtarbeitsvertrag, Manteltarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifzuständigkeit, Betriebsvereinbarung, Gewerkschaften, Tarifvertragsgesetz, Warnstreik
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Streik - Ihr Streik Informationstipp

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