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Wiki zum Rechtsthema Warnstreik
Informationen zu Warnstreik
Bei einem Warnstreik handelt es sich um eine Art des Streikes, die nur kurzfristig durchgeführt wird und bei der die Arbeitnehmer ihre Arbeit in einem sachlichen Zusammenhang für eine bestimmte Zeit niederlegen. Der Warnstreik steht in Zusammenhang mit laufenden Tarifverhandlungen und stellt damit eine Form des Druckes dar, der die Verhandlungen entsprechend beeinflussen soll. Somit stellt auch der Warnstreik ein Mittel aus dem Bereich des Arbeitskampfes dar, welches durch das Grundgesetz legitimiert wird.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für Maßnahmen, die der Tarifautonomie dienen, sind in Art. 9 des Grundgesetzes verankert. Dieser besagt:
- »Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
- Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
- Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden«.
Teilnahme am Warnstreik
Durch die Teilnahme an einem Warnstreik werden die vertraglichen Regelungen im Arbeitsvertrag nicht verletzt und es dürfen dahingehend keine Sanktionen des Arbeitgebers gegen einzelne Arbeitnehmer erfolgen. Das bedeutet, dass diesen auch nicht gekündigt werden darf, da nach Streikende für diese ein Weiterbeschäftigungsanspruch besteht. Das Arbeitsverhältnis wird somit nur vorübergehend außer Kraft gesetzt, tritt aber ebenso automatisch wieder ein. Allerdings besteht während der Streiksituation für den Arbeitnehmer kein Anspruch auf Lohnzahlung.
Verwandte "Warnstreik" Rechtsbegriffe
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