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Wiki zum Rechtsthema GWB
Informationen zu GWB
Die Abkürzung GWB steht für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, welches das Ziel hat, einen vielseitigen und funktionierenden Wettbewerb zu erhalten, der ungehindert erfolgen kann. Durch die gesetzlichen Regelungen sollen Machtmissbräuche sowie auch Akkumulation verhindert werden.
Darüber hinaus dienen die Regelungen des GWB auch der Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens. Inhalt des Gesetzes sind Verbote sowie auch Kontrollen in Zusammenhang mit Wettbewerbsbeschränkungen und damit auch das Kartellverbot, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, das Vergaberecht sowie auch Regelungen in Bezug auf die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und die Organisation sowie auch Verwaltung und damit einhergehende Verfahren von Wettbewerbsbehörden.
In Zusammenhang mit dem Wettbewerb und dem Wettbewerbsverhalten der einzelnen Mitbewerber kann es durchaus zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kommen, welches zumeist vorerst eine Abmahnung nach sich ziehen kann.
Darüber hinaus dienen die Regelungen des GWB auch der Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens. Inhalt des Gesetzes sind Verbote sowie auch Kontrollen in Zusammenhang mit Wettbewerbsbeschränkungen und damit auch das Kartellverbot, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, das Vergaberecht sowie auch Regelungen in Bezug auf die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und die Organisation sowie auch Verwaltung und damit einhergehende Verfahren von Wettbewerbsbehörden.
In Zusammenhang mit dem Wettbewerb und dem Wettbewerbsverhalten der einzelnen Mitbewerber kann es durchaus zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kommen, welches zumeist vorerst eine Abmahnung nach sich ziehen kann.
Abmahnung an Mitbewerber
Als Abmahnung im Wettbewerbsrecht bezeichnet man die außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen an einen Mitbewerber, wenn dieser offenkundig gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Diese muss zumeist einer Unterlassungsklage vorausgehen und kann darüber hinaus auch die Androhung von gerichtlichen Konsequenzen beinhalten sowie die Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.
Inhaltlich muss eine Abmahnung alle notwendigen Daten der anmahnenden Partei und der abzumahnenden Partei enthalten und damit die ladungsfähigen Anschriften, eine kurze aber genaue Sachverhaltsdarstellung sowie auch die rechtliche Begründung des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht, eine Ausformulierung der Unterlassungsaufforderung und eine genaue Aussage zu den gerichtlichen Konsequenzen.
Inhaltlich muss eine Abmahnung alle notwendigen Daten der anmahnenden Partei und der abzumahnenden Partei enthalten und damit die ladungsfähigen Anschriften, eine kurze aber genaue Sachverhaltsdarstellung sowie auch die rechtliche Begründung des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht, eine Ausformulierung der Unterlassungsaufforderung und eine genaue Aussage zu den gerichtlichen Konsequenzen.
Zu beachten ist:
Grundsätzlich können Abmahnungen durch ein Unternehmen selbst erfolgen oder durch einen entsprechenden Anwalt. Unternehmen, die von Mitbewerbern abgemahnt werden, sollten nicht darauf verzichten, sich anwaltlich beraten zu lassen, um zu prüfen, ob es sich hierbei um eine gerechtfertigte Abmahnung handelt oder nicht.
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