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Wiki zum Rechtsthema Unterlassungserklärung
Informationen zu Unterlassungserklärung
Als Unterlassungserklärung bezeichnet man eine Erklärung, durch die sich eine Person oder ein Unternehmen verpflichtet, ein Verhalten oder eine Handlungsweise zu unterlassen, die durch eine andere Person oder ein Unternehmen beanstandet wird. Dies erfolgt meist in Form einer Abmahnung, der eine Unterlassungserklärung beigefügt ist. Unterlassungserklärungen werden zumeist in Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht sowie auch dem Markenrecht und dem Urheberrecht eingesetzt sowie ggf. auch in weiteren Rechtsbereichen. So findet beispielsweise auch in Zusammenhang mit § 862 BGB eine Unterlassungserklärung Anwendung:
»Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen«
sowie auch in Zusammenhang mit § 1004 BGB:
»Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen«.
»Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen«
sowie auch in Zusammenhang mit § 1004 BGB:
»Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen«.
Abmahnung und Unterlassungserklärung
Eine Abmahnung stellt beispielsweise im Wettbewerbsrecht eine außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch ein Unternehmen an eine Person oder einen Mitbewerber. Eine solche kann immer dann erfolgen, wenn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht besteht oder auch gegen das Marken- und Urheberrecht. In der Abmahnung werden dem Abgemahnten durch den Abmahner entsprechende Konsequenzen in Aussicht gestellt, wenn dieser der Unterlassungsaufforderung nicht nachkommt.
Zur Sicherstellung, dass die angemahnte Verhaltensweise durch eine Person oder einen Mitbewerber nicht weitergeführt wird, dient die Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Diese ist der Abmahnung zumeist beigefügt, dient aber im Grunde nur als vorgeschlagene Formulierung und muss vom Angemahnten in dieser Form nicht verwendet werden. Auch Abänderungen der Unterlassungserklärung sind durchaus möglich. In der Unterlassungserklärung ist eine entsprechende Vertragsstrafe angegeben, die bei Nichteinhaltung bzw. Fortsetzung des Störverhaltens fällig wird.
Zur Sicherstellung, dass die angemahnte Verhaltensweise durch eine Person oder einen Mitbewerber nicht weitergeführt wird, dient die Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Diese ist der Abmahnung zumeist beigefügt, dient aber im Grunde nur als vorgeschlagene Formulierung und muss vom Angemahnten in dieser Form nicht verwendet werden. Auch Abänderungen der Unterlassungserklärung sind durchaus möglich. In der Unterlassungserklärung ist eine entsprechende Vertragsstrafe angegeben, die bei Nichteinhaltung bzw. Fortsetzung des Störverhaltens fällig wird.
Nicht zufriedenstellende Unterlassungserklärung
Kommt es dazu, dass eine Unterlassungserklärung durch eine abgemahnte Person nicht oder nicht im gewünschten Umfang abgegeben wird, steht auch der Weg der Unterlassungsklage offen, bei der gerichtlich über die Angelegenheit entschieden wird. Um einen vorläufigen Rechtsschutz zu gewährleisten, kann darüber hinaus auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.
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