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Wiki zum Rechtsthema Wettbewerbsbeschränkung
Informationen zu Wettbewerbsbeschränkung
Bei einer Wettbewerbsbeschränkung handelt es sich um den Umstand, dass zum einen der Preis und zum anderen die Qualität einer bestimmten Ware oder Leistung nicht mehr durch einen Mitbewerber diszipliniert werden, so dass ausschließlich ein eingeschränkter Wettbewerb gegeben ist. Bei der Wettbewerbsbeschränkung unterscheidet man allerdings auch zwischen der staatlichen und der privaten Wettbewerbsbeschränkung.
Eine Wettbewerbsbeschränkung liegt immer dann vor, wenn der Wettbewerb selbst verhindert oder in falscher Weise erfolgt. Rechtliche Grundlagen dazu werden durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, abgekürzt auch GWB, zur Verfügung gestellt.
Eine Wettbewerbsbeschränkung liegt immer dann vor, wenn der Wettbewerb selbst verhindert oder in falscher Weise erfolgt. Rechtliche Grundlagen dazu werden durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, abgekürzt auch GWB, zur Verfügung gestellt.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Bei dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, abgekürzt auch GWB, handelt es sich um die zentralen Gesetzesnormen und grundlegenden Regelungen, die ebenso mit dem Kartellrecht als auch dem Wettbewerbsrecht in Zusammenhang stehen. Ziel des gesetzlichen Regelungen ist es, einen ungehinderten und fairen sowie auch gutfunktionierenden und vielseitigen Wettbewerb zu erhalten und zu fördern, wobei sich die Regelungen auch gleichermaßen mit der Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens alle Mitbewerber befassen sowie auch der entsprechenden Koordination.
In Zusammenhang mit dem Wettbewerb stellt § 24 GWB dar, das auch Wirtschafts- und Berufsvereinigungen für ihren Bereich Wettbewerbsregeln aufstellen können. Gemäß Absatz 2 werden Wettbewerbsregeln wie folgt definiert:
»Wettbewerbsregeln sind Bestimmungen, die das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb regeln zu dem Zweck, einem den Grundsätzen des lauteren oder der Wirksamkeit eines leistungsgerechten Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten im Wettbewerb entgegenzuwirken und ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb anzuregen«.
In Zusammenhang mit dem Wettbewerb stellt § 24 GWB dar, das auch Wirtschafts- und Berufsvereinigungen für ihren Bereich Wettbewerbsregeln aufstellen können. Gemäß Absatz 2 werden Wettbewerbsregeln wie folgt definiert:
»Wettbewerbsregeln sind Bestimmungen, die das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb regeln zu dem Zweck, einem den Grundsätzen des lauteren oder der Wirksamkeit eines leistungsgerechten Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten im Wettbewerb entgegenzuwirken und ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb anzuregen«.
Unterscheidung der staatlichen und der privaten Wettbewerbsbeschränkung
Als staatliche Wettbewerbsbeschränkung werden beispielsweise Zölle sowie auch Handelshemmnisse bezeichnet. Ebenso zu den staatlichen zählen auch Staatsmonopole und Monopolrechte sowie auch Marktzutrittsschranken und Subventionen. Dagegen beinhalten private Wettbewerbsbeschränkungen Kartelle, Konzentrationen und Kollusionen.
Verwandte "Wettbewerbsbeschränkung" Rechtsbegriffe
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