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Wiki zum Rechtsthema Wettbewerbsbeschränkungen

Informationen zu Wettbewerbsbeschränkungen
Bei sogenannten Wettbewerbsbeschränkungen handelt es sich um den Umstand, dass zum einen der Preis und zum anderen die Qualität einer bestimmten Ware oder Leistung nicht mehr durch einen Mitbewerber diszipliniert werden, so dass ausschließlich ein eingeschränkter Wettbewerb gegeben ist. Man könnte auch sagen, dass hierbei eine Beeinträchtigung der Preisbildung auf dem freien Markt vorliegt, was gegen ist, wenn der Wettbewerb selbst verhindert oder in falscher Weise erfolgt.

Rechtliche Grundlage für die mit dem Wettbewerb einhergehenden Regelungen stellt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, abgekürzt auch GWB, dar. Durch Wettbewerbsbeschränkungen kommt es zu einer Verminderung in Bezug auf den Volkswirtschaftswohlstand. Wettbewerbsbeschränkungen werden darüber hinaus in staatliche und private Wettbewerbsbeschränkungen unterschieden.
Unterschied staatliche und der privaten Wettbewerbsbeschränkung
Bei staatlichen Wettbewerbsbeschränkungen handelt es sich beispielsweise um Einschränkungen wie beispielsweise Zölle sowie auch Handelshemmnisse. Ebenso zu den staatlichen zählen auch Staatsmonopole und Monopolrechte sowie auch Marktzutrittsschranken und Subventionen. Dagegen beinhalten private Wettbewerbsbeschränkungen Kartelle, Konzentrationen und Kollusionen. Regelungen hierzu werden ebenfalls durch das GWB dargestellt.
Wettbewerbsregeln im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
In § 24 GWB wird dargelegt, dass auch Wirtschafts- und Berufsvereinigungen für ihren Bereich Wettbewerbsregeln aufstellen können. Gemäß Absatz 2 werden Wettbewerbsregeln wie folgt definiert:

»Wettbewerbsregeln sind Bestimmungen, die das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb regeln zu dem Zweck, einem den Grundsätzen des lauteren oder der Wirksamkeit eines leistungsgerechten Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten im Wettbewerb entgegenzuwirken und ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb anzuregen«.

Die Anerkennung der Regelungen kann auf Antrag erfolgen. Dieser sollte beinhalten:
  1. »Name, Rechtsform und Anschrift der Wirtschafts- oder Berufsvereinigung;
  2. Name und Anschrift der Person, die sie vertritt;
  3. die Angabe des sachlichen und örtlichen Anwendungsbereichs der Wettbewerbsregeln;
  4. den Wortlaut der Wettbewerbsregeln.
Dem Antrag sind beizufügen:
  1. die Satzung der Wirtschafts- oder Berufsvereinigung;
  2. der Nachweis, dass die Wettbewerbsregeln satzungsmäßig aufgestellt sind;
  3. eine Aufstellung von außenstehenden Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen und Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe sowie der Lieferanten- und Abnehmervereinigungen und der Bundesorganisationen der beteiligten Wirtschaftsstufen des betreffenden Wirtschaftszweiges.
In dem Antrag dürfen keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben gemacht oder benutzt werden, um für den Antragsteller oder einen anderen die Anerkennung einer Wettbewerbsregel zu erschleichen«.

Verwandte "Wettbewerbsbeschränkungen" Rechtsbegriffe

Wettbewerbsrecht, Abmahnung, GWB, Unterlassungserklärung, Wettbewerb, Schutzschrift, UWG, Wettbewerbsbeschränkung, einstweilige Verfügung, unlauterer Wettbewerb, Werbung, Wettbewerbszentrale, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Unzulässige Werbung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Wettbewerbsbeschränkungen - Ihr Wettbewerbsbeschränkungen Informationstipp

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