Urteile zum Schlagwort Prozessrecht
Ist der Werkunternehmer Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens, richtet der Streitwert sich nach dem noch offenen Werklohn bis zur Höhe dessen angemessenen Teils, den der Besteller wegen Mängel des Wertes nach § 641 Abs. 3 BGB zurückhalten kann, und nicht nach der Höhe der Mängelbeseitigungskosten, weil der Werkunternehmer kein unmittelbares Interesse an der Mängelbeseitigung ...
Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr.Der Senat hält mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. ZIP 2010, 153) nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass es sich bei der Neuregelung des § 15 a RVG um eine Gesetzesänderung handele, auf die die Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG Anwendung findet. Auf die sofortige Beschwerde des ...
Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. März 2010 - 3 Ca 74/10 - wird zurückgewiesen. I. Am 19. Februar 2010 erhob der Kläger beim Arbeitsgericht Hamburg eine Kündigungsschutzklage und beantragte gleichzeitig Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten. Dieser hat seinen Kanzleisitz ...
Die sofortige Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hainichen vom 03.08.2009 (11 OWi 530 Js 5842/09) wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Der Betroffenen lag zur Last, als Pkw-Fahrerin die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 51 km/h überschritten zu haben gemäß §§ 41 Abs.2, 49 StVO, 24 StVG, festgestellt durch Radarmessung mit Lichtbild. ...
Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen. I. Gegen den Gefangenen wurde mit Disziplinarentscheidung der Anstaltsleitung der JVA Waldeck vom 21.07.2010 gem. § 103 Abs. 1 Ziff. 5 und 8 StVollzG die getrennte Unterbringung während der Freizeit für die Dauer einer Woche sowie die gleichzeitige Beschränkung des Verkehrs mit Personen außerhalb der Anstalt auf dringende Fälle ...
1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten insweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO). I. Der Beschwerdeführer befindet sich auf Grund des Haftbefehls des Amtsgerichts Stralsund vom 04.05.2009 - 15 Gs 459/09 - in Untersuchungshaft in der JVA W.. Im Aufnahmeersuchen vom ...
Der Antrag der Antragstellerin auf Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf EUR 101.341,71 festgesetzt. I. Die Parteien streiten um die Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens. Die Parteien verbindet ein Vertrag über den Transport von zwei ...
1. Auf Antrag der Antragstellerin wird für die Antragsgegnerin unter der Schiedsvereinbarung in Abschitt M des Transport Contracts 08/06000 vom 27.5.2008 i.V.m. Ziff. 32 der BIMCO Heavycon Contract Tems Part II als Schiedsrichter bestellt: ... 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Wert von € 22.333. I. Die Parteien verbindet ein Transportvertrag (Transport ...
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 11.03.2010 gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 23.02.2010 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin nach einem Beschwerdewert von € 100.000.-. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist unzulässig und deshalb gem. § 572 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu verwerfen. ...
Zur Bemessung eines gegen einen Sachverständigen wegen verspäteter Erstattung des Gutachtens verhängten Ordnungsgeldes. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 29.09.2009 dahingehend abgeändert, dass das gegen ihn verhängte Ordnungsgeld auf 300,00 EUR herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde ...
1. Dem Betroffenen wird auf seine Kosten (§ 473 Abs. 7 StPO i.V.m. § 46 OWiG) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 24 Februar 2009 gewährt. 2. Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 8. Juli 2009, durch den die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unzulässig verworfen worden ...

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