Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 6. November 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen Verstopfung eines Abwasserrohrs auf Schadensersatz in Anspruch. Die ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 22. Januar 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den 6. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Beklagte und sein Bruder H. B. , der Ehemann der Klägerin, schlossen am 1. ...
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des 30. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 1. Februar 1999 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen. Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 100.000 DM festgesetzt. I. Für die Markeninhaberin ist seit dem 14. Mai 1996 die Marke Nr. 396 03 798 OMEPRAZOK für die Waren "pharmazeutische und ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 24. November 1998 wird nicht angenommen. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Streitwert für die Revisionsinstanz: 144.000 DM. Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung und ist im Ergebnis richtig entschieden (§ 554 b Abs. 1 ZPO). Es kommt nicht darauf an, ...
Auf die Rechtsbeschwerde der Anmelderin wird der Beschluß des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 11. Juni 1997 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 50.000,--DM festgesetzt. I. Die Anmelderin begehrt mit ihrer am 22. ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 27. Mai 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Beklagte kannte seit einigen Jahren den Finanzmakler U. B., über den er selbst Kapital angelegt ...
Auf die Revision der Klägerin wird das am 22. Januar 1999 verkündete Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben, soweit die Klägerin auf die Widerklage zur Zahlung von mehr als 6.229,34 DM nebst Zinsen verurteilt worden ist. Der Rechtsstreit wird insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das ...
Auf die Rechtsbeschwerde der Anmelderin wird der Beschluß des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 25. Februar 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000 DM festgesetzt. I. Die Anmelderin, die Schweizerische Eidgenossenschaft, ...
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 3. November 1999 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Beschwerdewert: 250.000 DM I. Die Ausfertigung des klageabweisenden Urteils des Landgerichts wurde dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin am 21. Juni 1999 zugestellt. Darin waren auf Seite 7 die letzten Buchstaben jeder Zeile ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 18. Dezember 1998 wird nicht angenommen. Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last. Streitwert für die Revisionsinstanz: 68.000 DM (§ 12 Abs. 1 GKG, § 4 Abs. 1 ZPO). Das Rechtsmittel wirft keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis ...
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Januar 1998 wird nicht angenommen. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden den Klägern auferlegt. Der Streitwert für die Revisionsinstanz beträgt 137.827 DM. Die Sache wirft keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf; die Revision bietet keine Aussicht auf ...
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe, 19. Zivilsenat in Freiburg, vom 7. Juli und 6. September 2000 wird verworfen. 1. Die Beschwerde der Klägerin ist unstatthaft. Nach § 25 Abs. 3 Satz 1, § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG findet eine Beschwerde gegen einen Beschluß über die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren an einen obersten Gerichtshof des ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. Juni 1997 aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I vom 15. Mai 1996 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Von Rechts wegen. Die Klägerin, die u.a. ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 3. Zivilsenat, vom 16. Juli 1998 aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 14. Februar 1996 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Von Rechts wegen. Der Kläger ist der ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 22. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 23. November 1998 wird nicht angenommen. Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last. Streitwert für die Revisionsinstanz: 107.669,35 DM. Das Rechtsmittel wirft keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 23. Dezember 1998 aufgehoben, soweit zu deren Nachteil erkannt worden ist. Die Anschlußrevision der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die Beklagte unterhält staatlich anerkannte Blindenwerkstätten in D. und H.. Ihre Erzeugnisse - ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. Juli 1999 wird nicht angenommen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 227.929,09 DM festgesetzt. Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat im Ergebnis keine ...
Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. September 1999 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen. Der Kläger zu 1 ist Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben der am 12. Oktober 1988 verstorbenen M. J. W. (nachfolgend Erblasserin). Die Erblasserin war Mitglied einer ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Januar 1999 im Kostenpunkt sowie insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung von 10.744.065,--DM nebst Zinsen an die S. GmbH & Co. E. KG verurteilt worden ist. Auf die Anschlußrevision der Klägerin wird das vorbezeichnete Urteil weiter aufgehoben, soweit es die Klage in Höhe ...

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