Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Der Antrag der Schuldnerin, ihr für eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 20. März 2002 (Geschäftsnummer 1 T 165/02) Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt. Der Schuldnerin kann die beantragte Prozeßkostenhilfe gemäß § 115 Abs. 3 ZPO nicht gewährt werden, weil die Kosten der beabsichtigten Rechtsverfolgung bei einem ...
Der Antrag des Schuldners, ihm zur Durchführung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 15. Mai 2002, Prozeßkostenhilfe zu gewähren, wird zurückgewiesen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO); denn eine Zulassung der Rechtsbeschwerde käme nicht in Betracht, weil es an den in § 574 Abs. 2 ZPO ...
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß der 11. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe vom 19. März 2002 wird auf Kosten des Schuldners als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: 4.000 I. Der Schuldner, der als Inhaber eines Malerbetriebes selbständig gewerblich tätig war, beantragte am 5. Oktober 2000 die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sowie die Erteilung der ...
Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 17. Januar 2002 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren: (räag e 6.925,93 , DM). A. Mit Beschluß vom 26. April 2000 ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11. Mai 2001 wird nicht angenommen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Streitwert für die Revisionsinstanz: 184.337,30 (= 360.532,42 DM). Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg ...
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. Juni 2001 wird nicht angenommen. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 36.184,05 (= 70.769,86 DM) festgesetzt. Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. September 2000 aufgehoben, soweit zu dessen Nachteil erkannt ist. In diesem Umfang wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Beklagte ist als Kommanditist an der Klägerin ...
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. November 1999 wird nicht angenommen. Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen der Klägerin zur Last. Streitwert für die Revisionsinstanz: 162.696,34 (318.216,40 DM). Das Rechtsmittel wirft keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Endergebnis keinen Erfolg ...
Die Revision der Streithelfer der Klägerin gegen das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. November 2000 wird nicht angenommen. Die Streithelfer haben die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 1.533.789,75 (2.999.832 DM) festgesetzt. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im ...
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. März 2000 wird nicht angenommen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 813.927,78 (1.591.904,37 DM) festgesetzt. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und ist rechtlich einwandfrei entschieden worden (§ 554b ZPO ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. November 1999 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Landshut vom 28. April 1999 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittel werden der Klägerin auferlegt. Von Rechts wegen. Die Parteien waren im Jahre 1998 ...
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 15. Oktober 2001 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen. Die M. & Partner Sanitär-und Heizungsanlagen GmbH & Co. KG (im folgenden: Leasingnehmerin), deren Geschäftsführer der Beklagte war, trug der Klägerin am 28. März 1995 den Abschluß eines Leasingvertrags über eine neue ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 24. Juli 2001 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Kläger verlangt wegen Mängeln einer 1993 vom beklagten Bauträger erworbenen Gewerbeeinheit ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 1. Februar 2001 wird nicht angenommen. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 26 Nr. 7 EGZPO, § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 -1 PBvU 1/79 -BVerfGE 54, 277). Der ...
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Februar 2002 wird zurückgewiesen. Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Nichtzulassungsbeschwerde keine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufzeigt, die sich in einer unbestimmten Vielzahl ...
Der Antrag der Antragsgegnerin, ihr zur Durchführung eines Rechtsmittels gegen den Beschluß des 10. Familiensenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. April 2002 Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, wird wegen fehlender Erfolgsaussicht zurückgewiesen (§ 114 ZPO). Das von der Antragstellerin beabsichtigte Rechtsmittel hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO). In Familiensachen der ...
Das als außerordentliche Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel der Beschwerdeführer gegen den Beschluß des 11. Zivilsenats und Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. Juli 2002 wird als unzulässig verworfen. Kosten werden nicht erhoben (§ 131 Abs. 3 KostO). Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Das Rechtsmittel ist nicht statthaft, weil gegen ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 21. Juni 2000 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen; jedoch werden Gerichtskosten für das Revisionsverfahrens nicht erhoben. Von Rechts wegen. Die Beklagte vermietete dem Kläger ...
Der Antrag des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin, festzustellen, daß er die Klägerin im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof vertreten kann, wird abgelehnt. Der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin ist gemäß § 78 Abs. 1 Satz 4 ZPO im vorliegenden Revisionsverfahren nicht postulationsfähig, weil er nicht beim Bundesgerichtshof zugelassen ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 6. September 2001 aufgehoben. Die Sache wird zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der 1935 geborene Kläger verlangt von der Beklagten, seiner Tochter, Herausgabe und Rückauflassung eines ...

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