Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Die Revision gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 15. Oktober 1998 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin, ein Bauunternehmen, und eine aus den Beklagten bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts schlossen 1996 einen schriftlichen Generalunternehmervertrag über den Umbau eines Büro- und Geschäftshauses. Wie ...
Die Revision gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. November 1999 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin ist durch Umwandlung im Sommer 1990 aus dem VEB C. C. (im folgenden: VEB) hervorgegangen. Der VEB beantragte 1971 die Genehmigung zum Bau eines Verwaltungsgebäudes auf einem Teil eines 6.464 qm großen ...
Auf die Rechtsbeschwerde der Anmelderin werden der Beschluß des 4. Senats (Juristischen Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 16. November 1998 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Der Wert des Gegenstandes der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000,--DM ...
Die Revision der Beklagten zu 1) und 3) gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 12. Oktober 1999 wird zurückgewiesen. Die Beklagten zu 1) und 3) tragen die Kosten des Revisionsverfahrens. Von Rechts wegen. Die Parteien schlossen am 10. Oktober 1991 mit der Treuhandanstalt in Berlin einen notariellen Kaufvertrag über den Erwerb des einzigen Geschäftsanteils ...
Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des 6. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Sitz in Darmstadt vom 25. Februar 1997 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der weiteren Beschwerde, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 1.000 DM. I. Auf den der Ehefrau ...
Auf die Revision des Beklagten und die Anschlußrevision des Klägers wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 1998 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Beklagte erwarb zu Beginn des ...
Der Antrag des Revisionsklägers vom 11. Juli 2000 wird zurückgewiesen. Der Senat hat durch Beschluß vom 15. Mai 2000 -den Prozeßbevollmächtigten der Parteien durch Verfügung vom 16. Mai 2000 zugesandt -die Revision des Klägers gegen das Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 12. März 1999 nicht angenommen. Ihm sind die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt ...
Auf die Revision des Beklagten wird -unter Zurückweisung der Anschlußrevision der Klägerin -das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Dezember 1998 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. Oktober ...
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 25. August 1999 wird nicht angenommen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 371.803 1 =17ü7t:H"19 Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § ...
Unter Zurückweisung der Anschlußrevision des Beklagten wird auf die Revision des Klägers das am 30. Juni 1999 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Die Anschlußberufung des Beklagten gegen das am 14. Januar 1999 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer ...
Der Antrag der Beklagten, den Wert der Beschwer auf über 60.000 DM festzusetzen, wird zurückgewiesen. Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 50.000 DM festgesetzt. Da in der Revisionsinstanz -wie schon im Berufungsrechtszug -nur darüber gestritten wird, ob die Beklagte berechtigt ist, ihre Haftung aus der Bürgschaft auf den Wert des Nachlasses nach ihrem Ehemann zu ...
Auf die Berufungen des Beklagten und der Streithelferin wird das am 8. September 1998 verkündete Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts im Kostenpunkt aufgehoben, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Das europäische Patent 455 260 wird mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt, soweit es über die folgende Fassung seiner ...
Die Revision der Beklagten gegen das Grundurteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 6. Oktober 1999 wird nicht angenommen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 175.908,08 DM. Die Revision hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch hat sie im Endergebnis Aussicht auf Erfolg. Soweit das Berufungsgericht der Klägerin ...
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des 27. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 26. August 1997 wird auf Kosten der Widersprechenden zurückgewiesen. Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000,-- DM festgesetzt. I. Gemäß § 6a WZG beschleunigt eingetragen ist die Marke Nr. 2 067 993 für "Sportbekleidung und Sportschuhe". Hiergegen hat die ...
Auf die Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin wird der Beschluß des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 27. Mai 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000 DM festgesetzt. I. Die Markeninhaberin begehrt für ihre nachstehend ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12. März 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Klägerin entschieden worden ist. Insoweit wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die ...
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. September 1998 wird nicht angenommen. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Der Streitwert für die Revisionsinstanz beträgt 76.273 DM. Die Sache wirft keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf; die Revision bietet keine ...
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. September 1998 wird nicht angenommen. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Der Streitwert für die Revisionsinstanz beträgt 144.268,26 DM. Die Sache wirft keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf; die Revision ...
Die sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluß der Zivilkammer 87 des Landgerichts Berlin vom 18. Juni 1999 wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000 DM festgesetzt. I. Die Beteiligten sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, und zwar der Antragsteller ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 11. März 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. I. Der Kläger verlangt restlichen Werklohn in Höhe von 15.930 DM. Der Beklagte rechnet mit ...

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