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Wiki zum Rechtsthema Beratungsfehler

Informationen zum Beratungsfehler
Wird einem Mandanten aufgrund eines Beratungsfehlers ein Schaden zugefügt, ist er berechtigt, gegen den Anwalt einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen. Dieser besteht durch eine Schlecht- bzw. Nichterfüllung des geschlossenen Beratungsvertrages. Der ordentlichen Beratungspflicht unterliegen neben den Rechtsanwälten auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Patentanwälte. Der Schadenersatzanspruch eines Mandanten aufgrund eines Beratungsfehlers und die dadurch bestehende Haftung des Anwalts wird der Sekundärhaftung zugeordnet und beruht auf einer Entscheidung des Reichsgerichts. Somit unterliegt der Anwalt der Pflicht, seinen Mandanten auf eine mögliche Eigenhaftung aufmerksam zu machen.

Gelangt der Rechtsanwalt also in Kenntnis darüber, dass ihm ein Beratungsfehler unterlaufen ist, so muss er dieses dem Mandanten darlegen und gleichzeitig auf geltende Verjährungsfristen hinweisen. Verzichtet der Anwalt aber auf diesen zwingenden Hinweis, so greifen die Regeln der Sekundärhaftung. Liegt eine schuldhafte Unterlassung vor, so steht dem geschädigten Mandanten ein Sekundäranspruch zu. Durch diesen soll der Mandant so gestellt werden, wie er gestanden hätte, wenn der Schadenersatzanspruch durch eine Fehlberatung zu keiner zeit stattgefunden hätte. Die Verjährungsfrist der Sekundärhaftung beträgt in der Regal drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstand und der Mandant als Auftraggeber von diesem Anspruch Kenntnis erlangte bzw. erlangen hätte müssen.

Grundsätzlich obliegt einem Anwalt die Pflicht, seinen Mandanten grundlegend zu beraten. Er muss seinem Mandanten verschiedene Möglichkeiten seines Vorgehens erläutern, auch wenn diese vom Mandanten nicht in Erwägung gezogen wurden. Der Anwalt ist weiterhin verpflichtet, seinen Mandanten hinsichtlich des Sachverhaltes zu befragen, um diesen genauestens ermitteln und eine entsprechende Vorgehensweise anraten zu können. Sollte der Mandant hinsichtlich der Vorgehensweise mit einem konkreten Wunsch an den Anwalt herantreten, muss der Anwalt trotzdem seinen Mandanten auf mögliche, erfolgversprechendere Vorgehensweisen aufmerksam machen. Hierbei muss der Anwalt immer im Sinne des Erzielens eines Erfolges für seinen Auftraggeber handeln und mögliche Nachteile von ihm abwenden.
Gründe für Beratungsfehler
Beratungsfehler eines Rechtsanwalts können aufgrund folgenden Fehlverhaltens eintreten:
  • fehlerhafte Büroorganisation im Rahmen der Technik, der Organisation bzw. des Personals
  • stetig, in ihrem Umfang steigende Rechtsstrukturen
  • Konkurrenzverhalten der Rechtsanwälte untereinander lässt Mandate annehmen, obwohl das fachliche Wissen fehlt bzw. lückenhaft ist
  • zwar ist die Ausbildung zeitintensiv, jedoch nicht praxisnah genug.
Beratungsfehler können sich schon durch folgende Indizien erkennbar machen:
  • Der Anwalt ist vom Erfolg des Verfahrens überzeugt und hat keinerlei Hinweis auf eine unsichere Lage gegeben, dennoch wurde das Gerichtsverfahren verloren.
  • Das Gericht stufte den Anspruch des Mandanten als verjährt, verfristet bzw. unbegründet ein.
  • Der Anwalt gibt als Begründung für eine verlorene Verhandlung an, dass sich die Rechtsprechung geändert hätte und somit der Prozess nicht mehr zu gewinnen war.
Schadenersatzanspruch
Beratungsfehler werden in der Praxis häufiger begangen, als man denkt. Soll dann ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden, ist dies in der Regel sehr schwierig und auch rechtlich aufwendig. Grundsätzlich gilt es, den Beratungsfehler zu beschreiben und eindeutig als solchen nachzuweisen. Gleichzeitig muss dargelegt werden, welches Verhalten des Anwaltes zum Vermeiden dieses Fehlers geführt hätte. Generell muss auch ein mögliches Verschulden des Mandanten am Beratungsfehler in Betracht gezogen werden. Es müssen alle möglichen Sachverhalte analysiert werden, damit es vor Gericht im Haftpflichtprozess zu keinen negativen Erlebnissen kommt.

Folgendes gilt es grundsätzlich zu beachten: Um einen Schadenersatzanspruch erfolgreich geltend machen zu können, sollte grundsätzlich ein Anwalt mit der Durchsetzung betraut werden, der sich mit dem Rechtsgebiet, in welchem der Beratungsfehler aufgetreten ist, sicher auskennt.

Verwandte "Beratungsfehler" Rechtsbegriffe

Anwaltshaftung, Anwaltsgebühren, Anwaltspflichten, Bundesrechtsanwaltsordnung, Parteiverrat, Rechtsanwaltskammer, Anwaltsgericht, Aufklärungsfrist, Fristberechnung, Honorarvereinbarung, Prozessführung, Rechtsanwaltskosten, Anwaltskosten, Fristversäumnis, Kosten, Prozessrisiko, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Hinweispflichten, Sorgfaltspflichtverletzung, Regress, BRAO, RVG, Aufklärungspflichten
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Beratungsfehler - Ihr Beratungsfehler Informationstipp

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