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Informationen zur Fristberechnung
Die Fristberechnung durch den Rechtsbeistand ergibt sich aus den unterschiedlichen Fristen, die durch die gesetzlichen Richtlinien, durch den Vorgang im Rahmen bestimmter Rechtsgeschäfte sowie auch durch die Verfügung von Ämtern und Behörden festgelegt werden. Diese haben in Bezug auf den Sachverhalt, eine notwendige Handlung des Mandanten, bei der Verjährung und beim Widerspruch sowie bei Antragstellung eine besondere Bedeutung. So können festgelegte Fristen ebenso eine Rechtswirkung bei Nichthandlung des Anwaltes oder des Mandanten herbeiführen als auch den Rechtsmittelverlust, den Verzug und die Verjährung.
Man unterteilt Fristen auch in Verjährungs- und Ausschlussfristen. Wobei die Ausschlussfrist eine Handlung innerhalb des festgelegten Zeitraumes erfordert, die rechtsbedeutend ist. Einen gesonderten Bereich stellt hierbei die Notfrist dar, die zumeist im Zivilprozess zum Tragen kommt.
Man unterteilt Fristen auch in Verjährungs- und Ausschlussfristen. Wobei die Ausschlussfrist eine Handlung innerhalb des festgelegten Zeitraumes erfordert, die rechtsbedeutend ist. Einen gesonderten Bereich stellt hierbei die Notfrist dar, die zumeist im Zivilprozess zum Tragen kommt.
Notwendigkeit einer sorgfältigen Fristberechnung
Die Notwendigkeit, einer sorgfältig durchgeführten Berechnung der Fristen durch den Rechtsbeistand ergibt sich bereits aus den oben ausgeführten Fakten. Ebenso natürlich auch daraus, dass die Einhaltung der entsprechenden Fristen über Erfolg und Misserfolg einer rechtsbedeutenden Handlung entscheiden kann. Daher gehört es zu den Pflichten eines Anwaltes, die Fristen sorgfältig für den Mandanten zu berechnen und die notwendigen Unterlagen einzufordern, aus denen die geltenden oder festgelegten Fristen hervorgehen.
In verschiedenen Bereichen der Rechtsprechung, bei behördlichen Angelegenheiten und Verwaltungsakten kann es zu unterschiedlichen Fristen kommen. Aufgrund der Rechtssicherheit sind allerdings insbesondere die Fristen des Privatrechts, des Handelsrechts sowie auch des Wechsel- und des Prozessrechts einer einheitlichen Regelung unterworfen. Diese begründen sich auf §§ 186 ff. BGB. Eine einheitliche Regelung gilt darüber hinaus auch für das öffentliche Recht.
In verschiedenen Bereichen der Rechtsprechung, bei behördlichen Angelegenheiten und Verwaltungsakten kann es zu unterschiedlichen Fristen kommen. Aufgrund der Rechtssicherheit sind allerdings insbesondere die Fristen des Privatrechts, des Handelsrechts sowie auch des Wechsel- und des Prozessrechts einer einheitlichen Regelung unterworfen. Diese begründen sich auf §§ 186 ff. BGB. Eine einheitliche Regelung gilt darüber hinaus auch für das öffentliche Recht.
Fristberechnung in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen
Grundsätzlich beziehen sich die gesetzlichen Fristen auf volle Kalendertage, wobei der Fristbeginn sich durch den Fristauslöser ergibt, beispielsweise den Tag der Zustellung eines Dokumentes. Dieser Tag wird zwar in den meisten Fällen nicht in die Frist einberechnet, bestimmt jedoch den Fristverlauf. Die Frist selbst endet am letzten Tag des Fristverlaufes um 24.00 Uhr. Eine Stundenfrist ist in seltenen Fällen möglich, kommt aber kaum zum Einsatz.
Generell ist auch zu beachten, dass eine Frist »mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstage der Frist entspricht« endet. So sieht es die Gesetzgebung vor. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so gilt als Fristende der nächste Werktag.
Generell ist auch zu beachten, dass eine Frist »mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstage der Frist entspricht« endet. So sieht es die Gesetzgebung vor. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so gilt als Fristende der nächste Werktag.
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