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Wiki zum Rechtsthema RVG

Informationen zum RVG
Die Bezeichnung RVG ist die Kurzform für das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welches die Aufgabe hat, die Vergütung für die Rechtsanwaltstätigkeit zu regeln. Das RVG enthält neben den allgemeinen Regelungen auch Hinweise auf die Berechnung der Anwaltskosten in Bezug auf das öffentliche Recht, das Zivil- und das Strafrecht.

Es wird überdies auch dargestellt, dass sich die Kosten im Allgemeinen nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert, wie der Wert im Zivilrecht bezeichnet wird, richten und wie diese, in Zusammenhang mit diesem Gegenstands- oder auch Streitwert, berechnet werden. Darüber hinaus setzen sich die Regelungen des RVG mit besonderen Verfahren sowie auch Pauschal- und Rahmengebühren auseinander, wie sie im Bereich des Sozialrechtes anfallen können.
Unterscheidung zwischen Abrechnung gemäß RVG und Honorarvereinbarung
Die Abrechnung der anfallenden Rechtsanwaltskosten oder auch Anwaltsgebühren kann sich auf unterschiedliche Weise gestalten. So ist es beispielsweise möglich, entsprechend des RVG abzurechnen oder eine separate Honorarvereinbarung mit dem Mandanten zu besprechen. Diese muss schriftlich festgehalten werden und der anwaltlichen Tätigkeit angemessen sein. Abgesehen von der Beratung darf diese Vereinbarung die Richtlinien des RVG nicht unterschreiten.

Die Honorarvereinbarung erfordert auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Aufklärungspflicht durch den Rechtsanwalt eingehalten werden. Wird die Formwahrung einer entsprechenden Vereinbarung nicht eingehalten, so hat der Rechtsanwalt zwar weiterhin Anspruch auf Vergütung, die jedoch gemäß dem Vergütungsverzeichnis abgerechnet wird und nicht entsprechend der Honorarvereinbarung.
Das Vergütungsverzeichnis führt die Gebührentatbestände auf
Die eigentlichen Gebührentatbestände bezüglich der Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind nicht im RVG zu finden, sondern in der als Vergütungsverzeichnis bezeichneten Anlage. Diese beinhaltet eine Auflistung der entsprechenden Gebühren, die anhand des Multiplikators im Verzeichnis, des Gegenstandswertes gemäß RVG und der einfachen Gebühr errechnet und auf den Mandanten umgelegt werden. Bei Honorarvereinbarungen dürfen die gesetzlich festgelegten Gebühren nicht unterschritten werden. Ausnahme bildet die Beratungspauschale.

Verwandte "RVG" Rechtsbegriffe

Anwaltshaftung, Anwaltsgebühren, Anwaltspflichten, Bundesrechtsanwaltsordnung, Parteiverrat, Rechtsanwaltskammer, Anwaltsgericht, Aufklärungsfrist, Fristberechnung, Honorarvereinbarung, Prozessführung, Rechtsanwaltskosten, Anwaltskosten, Fristversäumnis, Kosten, Prozessrisiko, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Beratungsfehler, Hinweispflichten, Sorgfaltspflichtverletzung, Regress, BRAO, Aufklärungspflichten
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema RVG - Ihr RVG Informationstipp

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