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Wiki zum Rechtsthema Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Informationen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, abgekürzt auch RVG, regelt die Gebühren und damit die entsprechende Vergütung von Rechtsanwälten und ist somit Abrechnungsgrundlage bei der Rechnungsstellung an den Mandanten. Gemäß § 1 RVG bezieht sich die Gesetzgebung ebenso auf die Tätigkeit von Anwälten als auch die einer Partnerschaftsgesellschaft oder Anwalts-GbR. Nicht jedoch auf die Tätigkeit von Notaren, die der Regelung der Gebühren in der Kostenordnung unterliegt.
Inhalt des RVG
Das RVG unterteilt sich in verschiedene Abschnitte, wobei sich der erste Abschnitt mit der Regelung des Gebührensystems befasst uns der zweite mit den Gebührenvorschriften in Bezug auf Gebühren nach dem Gegenstandswert. Hier findet sich auch die Wertgebührenberechnungsformel, die bei der Kostenabrechnung anzusetzen ist. Der dritte Abschnitt des RVG befasst sich mit der Definition der einzelnen Angelegenheiten, wobei man zwischen derselben Angelegenheit verschiedenen und besonderen Angelegenheiten unterscheidet und ob Gebühren einmalig oder mehrmalig anfallen.
Abschnitt vier setzt sich mit dem Grundsatz des Gegenstandswertes auseinander in Bezug auf einzelne Verfahren und Abschnitt fünf mit den Gebühren, die bei einer außergerichtlichen Beratung oder einem außergerichtlichen Verfahren anfallen. In diesem Bereich ist vor allem zu beachten, dass die Anweisung besteht, dass der Rechtsanwalt dazu angehalten ist, auf eine Vergütungsvereinbarung sowie auch eine Festlegung der maximalen Erstberatungsgebühr hinzuwirken.
Der nächste Abschnitt wiederum beinhaltet die Richtlinien für Verfahren, die sich auf das Verfassungsgericht und EuGH beziehen. Diesem folgt die Regelung der Pauschalgebühren bei Straf- und Bußgeldangelegenheiten. Im folgenden Abschnitt ist die Beiordnung von Anwälten, beispielsweise als Pflichtverteidiger, geregelt. Und der letzte Abschnitt umfasst alle Übergangs- und Schlussvorschriften.
Abschnitt vier setzt sich mit dem Grundsatz des Gegenstandswertes auseinander in Bezug auf einzelne Verfahren und Abschnitt fünf mit den Gebühren, die bei einer außergerichtlichen Beratung oder einem außergerichtlichen Verfahren anfallen. In diesem Bereich ist vor allem zu beachten, dass die Anweisung besteht, dass der Rechtsanwalt dazu angehalten ist, auf eine Vergütungsvereinbarung sowie auch eine Festlegung der maximalen Erstberatungsgebühr hinzuwirken.
Der nächste Abschnitt wiederum beinhaltet die Richtlinien für Verfahren, die sich auf das Verfassungsgericht und EuGH beziehen. Diesem folgt die Regelung der Pauschalgebühren bei Straf- und Bußgeldangelegenheiten. Im folgenden Abschnitt ist die Beiordnung von Anwälten, beispielsweise als Pflichtverteidiger, geregelt. Und der letzte Abschnitt umfasst alle Übergangs- und Schlussvorschriften.
Unterschiede zwischen RVG und Vergütungsverzeichnis
Das Vergütungsverzeichnis ist als Anlage dem RVG angefügt und beinhaltet die eigentlichen Gebührentatbestände, die bei der Abrechnung zum Tragen kommen. Auch dieses unterteilt sich in verschiedene Abschnitte und regelt z. B. die allgemeinen Gebühren und die Einigungsgebühren, zum Zweiten die Gebühren der außergerichtlichen Tätigkeiten und die Vertretung im Verwaltungsverfahren.
Ebenso wird entsprechend die Vertretung in Zivilangelegenheiten und Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit und des Strafvollzugsgesetzes sowie des Jugendgerichtsgesetzes etc. geregelt, Strafsachen allgemein, Bußgeldangelegenheiten, sonstige Verfahren und Auslagen. So zeigt das RVG die Grundlagen auf, während sich das Verzeichnis mit den einzelnen Gebühren und Positionen befasst und diese darstellt.
Ebenso wird entsprechend die Vertretung in Zivilangelegenheiten und Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit und des Strafvollzugsgesetzes sowie des Jugendgerichtsgesetzes etc. geregelt, Strafsachen allgemein, Bußgeldangelegenheiten, sonstige Verfahren und Auslagen. So zeigt das RVG die Grundlagen auf, während sich das Verzeichnis mit den einzelnen Gebühren und Positionen befasst und diese darstellt.
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