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Wiki zum Rechtsthema Patientenverfügung

Informationen zur Patientenverfügung
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Verfügung, die im Vorfeld festgelegt wird, um auf diese Weise sicherzugehen, dass eine wirksame Willenserklärung auch dann abgegeben werden kann, wenn die Person selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Eine solche Verfügung wird meist in Bezug zu medizinischen Maßnahmen. Die sogenannte Legaldefinition der Patientenverfügung wird in § 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB geregelt und definiert sich wie folgt:

»Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden«.
Gestaltungsform der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung muss gemäß den geltenden Richtlinien schriftlich verfasst werden. Liegt eine entsprechende Verfügung ausschließlich mündlich vor, so wird diese nicht gleichermaßen rechtsgültig. § 1901b Abs. 2 BGB regelt an dieser Stelle:

»liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten«.

Grundsätzlich gilt bei einer Patientenverfügung auch, dass diese nur dann Gültigkeit hat, wenn der Fall, für den diese getroffen wurde, nicht unmittelbar bevorstehend war.
Voraussetzung der Patientenverfügung
Um eine Patientenverfügung rechtskräftig zu erstellen, muss die verfügende Person das 18. Lebensjahr vollendet haben und damit ebenso volljährig als auch einwilligungsfähig sein. Die Einwilligungsfähigkeit steht nicht grundsätzlich mit der Volljährigkeit in Zusammenhang, sondern orientiert sich an der entsprechend vorliegenden Situation. Gültigkeit hat eine Patientenverfügung nur dann, wenn die betroffene Person aus verschiedenen Gründen selbst nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Verwandte "Patientenverfügung" Rechtsbegriffe

Betreuungsrecht, Betreuer, Betreuung, Vormundschaftsgericht, Entmündigung, Vorsorgevollmacht, Aufwendungsersatz, Betreuerbestellung, Betreuerhaftung, Einwilligungsvorbehalt, Unterbringungsverfahren, Geschäftsfähigkeit
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Patientenverfügung - Ihr Patientenverfügung Informationstipp

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