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Wiki zum Rechtsthema Unterbringungsverfahren

Informationen zum Unterbringungsverfahren
Bei dem sogenannten Unterbringungsverfahren handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme, die sich auf dem Zivilrecht begründet. Diese kann durch Betreuer oder Bevollmächtigte gemäß § 1906 BGB beantragt werden. Dem Unterbringungsverfahren in Bezug auf Minderjährige liegt der § 1631b BGB zugrunde sowie die geltenden Regelungen des Landesgesetztes zum Schutz von psychisch Kranken.

Zuständig für ein Unterbringungsverfahren bei Volljährigen hat das Betreuungsgericht, bei Minderjährigen das Familiengericht. Ein Unterbringungsverfahren ist meist dann einzuleiten, wenn davon auszugehen ist, dass eine betreute Person selbstgefährdend handelt. Das Verfahren kommt nicht bei möglicher Fremdgefährdung in Betracht.
Unterbringungsregelung bei Fremdgefährdung
Liegt eine mögliche Fremdgefährdung vor, so wird dies durch die Unterbringungsgesetze der Länder geregelt. Hier ist festgelegt, dass Personen, die unter einer psychischen Erkrankung leiden und durch diese eine Gefährdung anderer oder deren Rechtsgüter darstellen, auf Antrag der zuständigen Polizeibehörden entsprechend untergebracht werden können. Diese Vorgehensweise kann gleichermaßen mit den Unterbringungsvorschriften, die sich in Bezug auf das Betreuungsrecht ergeben, in Anspruch genommen werden, wenn ebenso ein Selbstgefährdung als auch eine Fremdgefährdung vorliegt.

Das Betreuungsrecht hat in diesem Fall allerdings Vorrang, was bedeutet, dass die Pflichten eines Betreuers auch darin bestehen, dass bei einer Fremdgefährdung die entsprechenden Behörden durch den Betreuer eingeschaltet werden müssen. Dies können ebenso Polizeibehörden als auch das zuständige Gesundheitsamt sein. Das Verfahren, welches in diesem Fall eingeleitet werden muss, ist dem Unterbringungsverfahren ähnlich.
Wichtige Punkte des Unterbringungsverfahrens
Ein Unterbringungsverfahren läuft nicht ohne die Beteiligung der betroffenen Person an. Diese muss durch den Richter persönlich angehört werden. Es kann jedoch dazu kommen, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine vorläufige Unterbringung erfolgen muss. Hierbei wird das Verfahren der vorläufigen Anordnung anhängig.

Zu den notwendigen Verfahrensschritten gehören weiterhin auch die Bestimmung eines Verfahrenspflegers, die Anhörung der Angehörigen sowie auch ein Sachverständigengutachten. Erst wenn diese Verfahrensschritte eingehalten wurden, kann über eine endgültige Unterbringung der betroffenen Person entschieden werden.

Verwandte "Unterbringungsverfahren" Rechtsbegriffe

Betreuungsrecht, Betreuer, Patientenverfügung, Betreuung, Vormundschaftsgericht, Entmündigung, Vorsorgevollmacht, Aufwendungsersatz, Betreuerbestellung, Betreuerhaftung, Einwilligungsvorbehalt, Geschäftsfähigkeit
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Unterbringungsverfahren - Ihr Unterbringungsverfahren Informationstipp

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