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Wiki zum Rechtsthema Musikproduzent

Informationen zu Musikproduzent
Als Musikproduzent bezeichnet man eine Person, die die Musikaufnahmeleitung in einem Tonstudio innehat, wobei dem Produzenten in der Praxis oft auch weitere Aufgaben zugerechnet werden. Man könnte diese ein wenig mit der von Regisseuren vergleichen, die ebenso wie Musikproduzenten bestimmte technische sowie auch künstlerische Aufgaben haben. Als Produzenten im musikalischen Bereich fungieren oft beispielsweise Mitarbeiter von Tonstudios sowie auch Komponisten selbst.

Produzenten unterscheidet man zumeist an den Grad ihrer Unabhängigkeit. Das bedeutet, dass es zum einen Musikproduzenten gibt, die in einem Angestelltenverhältnis zu einem Label stehen und zum anderen Produzenten, die frei agieren und kein Gehalt über ein Label beziehen. Letztere tragen somit das unternehmerische Risiko selbst.
Weitere Aufgaben des Musikproduzenten
Produzenten, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu einem Plattenlabel stehen, setzen die Musikproduktion auf eigene Rechnung um und sind somit Unternehmer, die die fertigen Stücke gleichermaßen auch Plattenfirmen anbieten, damit diese übernommen und weiterverarbeitet bzw. veröffentlicht werden. Diese Übernahme erfolgt über einen Produktionsvertrag und sorgt dafür, dass die Plattenfirma entsprechende Lizenzen erhält und der Produzent selbst Einnahmen aus den Verkäufen entsprechender Tonträger.

Hierbei geht ein Produzent immer das Risiko ein, Verluste zu erwirtschaften, die seinen Aufwand nicht decken. Abhängige Produzenten dagegen haben den Vorteil, dass das Risiko durch das Arbeitgeberunternehmen getragen wird. Insbesondere in Bereichen der klassischen Musik wird der Produzent auch als Executive Producer bezeichnet, der ein entsprechendes Projekt finanziert. Den kreativen Arbeitsbereich hat dagegen der Record Producer inne.
Schutz des Urheberrechtes
Das Urheberrecht schützt in erster Linie den Künstler und dessen Werke und ermöglicht es ihm, Unterlassungsansprüche gemäß § 97 UrhG bei unbefugter Nutzung dieser Werke geltend zu machen sowie auch Schadensersatz etc. Allerdings kann nicht nur der Musiker selbst auf diese Unterlassungsansprüche zurückgreifen, sondern ebenso auch Musikverlage und Produzenten, denen durch den Musiker das Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Verlage fungieren in einer Vertretungsform für den Musiker oder haben entsprechende Lizenzrechte, die ihnen diese Geltendmachung von Ansprüchen ermöglichen. Diese Rechte werden vertraglich festgehalten.

Verwandte "Musikproduzent" Rechtsbegriffe

Musikrecht, Gema, Künstlervertrag, Musiker, Plattenvertrag, Komponist, Label, Schallplattenvertrag, Künstlersozialversicherung, Musik, Musikverlag, Urheberrecht, Produktionskosten, Titelexklusivität, Labelgründung
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