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Wiki zum Rechtsthema Plattenvertrag

Informationen zu Plattenvertrag
Bei einem Plattenvertrag handelt es sich um vertraglich festgelegte Regelungen zwischen Musikern oder Musikergruppen und einer Plattenfirma mit verschiedenen Inhalten. Zumeist wird in einem solchen Vertrag festgelegt, dass Musiker sich dazu verpflichten, ausschließlich über die im Vertrag festgelegte Plattenfirma zu veröffentlichen, während die Plattenfirma dagegen die Finanzierung als auch die Herstellung und die Publikation übernimmt.

Dazu zählt insbesondere auch die Vermarktung der Werke. Plattenverträge werden meist in zwei verschiedene Varianten abgeschlossen. Entweder als Künstlervertrag oder als Bandübernahmevertrag. Die Bezeichnung Platten wird hierbei auch für alle anderen Medien eingesetzt und bezieht sich grundsätzlich auf zurückliegende Zeiten, bei denen LPs das am meisten genutzte Medium waren.
Differenzierung zwischen Künstler- und Bandübernahmevertrag
Inhalte des Künstlervertrags

Der Künstlervertrag ist inhaltlich so gestaltet, dass der Künstler sich mit diesem für eine bestimmte Anzahl von Produktionen, ein bestimmtes Projekt oder einen bestimmten Zeitraum dem Produzenten oder der Plattenfirma gegenüber verpflichtet, während sich dieser gleichermaßen zur Veröffentlichung und ggf. zur bestmöglichen Verwertung verpflichtet. Das bedeutet auch, dass der Vertrag alle Regelungen beinhaltet, die sich auf den Umfang, die Laufzeit, die Vergütung und die gegenseitigen Verpflichtungen bezieht sowie auch ggf. mögliche Anschlussverträge. Weiterführend kann auch ein Künstler-exklusiv-Vertrag abgeschlossen werden, der alle Möglichkeiten des Künstlervertrages umfasst.

Beim Abschluss eines solchen Vertrages kommt es zumeist auch zu einer Übertragung der Persönlichkeitsrechte des Künstlers an den Vertragspartner. Die Vergütung, welches im Vertrag festgehalten ist, bezieht sich meist auf eine Beteiligung am Tonträgerverkauf. Die im Vertrag festgelegten Lizenzbedingungen zeigen auf, inwieweit die Plattenfirma eine Vermarktung vornehmen kann, beispielsweise durch Live-Konzerte oder Merchandising.

Inhalte des Bandübernahmevertrags

Ein Bandübernahmevertrag beinhaltet die Verpflichtung der Veröffentlichung eines oder mehrerer Projekte eines Künstlers über einen bestimmten Zeitraum, wobei die Plattenfirma gleichermaßen eine Option über die Veröffentlichung folgender Projekte erhält. Im Rahmen eines solchen Vertrages behalten Künstler weitestgehend ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit in Bezug auf die Produktion. Jedoch ist auch hier die Einnahme als Beteiligung an Tonträgerverkauf deklariert. Der Vertrieb erhält durch Abschluss des Vertrages die vertragliche Beteiligung gemäß den festgelegten Lizenzen.

Verwandte "Plattenvertrag" Rechtsbegriffe

Musikrecht, Gema, Künstlervertrag, Musiker, Komponist, Label, Musikproduzent, Schallplattenvertrag, Künstlersozialversicherung, Musik, Musikverlag, Urheberrecht, Produktionskosten, Titelexklusivität, Labelgründung
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