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Wiki zum Rechtsthema Schallplattenvertrag
Informationen zu Schallplattenvertrag
Als Schallplattenvertrag oder auch nur Plattenvertrag bezeichnet man eine vertraglich geregelte Vereinbarung, die zwischen einer Plattenfirma und einem Musiker oder einer Gruppe von Musikern geschlossen wird. Das Wort Schallplatte bezieht sich hierbei noch darauf, dass zu früheren Zeiten die Schallplatte lange das in diesem Bereich relevante Medium war.
Im Rahmen eines Plattenvertrages kommt es zum einen zur Verpflichtung des Musikers, die Werke, die Vertragsbestandteile sind über die entsprechende Plattenfirma zu veröffentlichen, und zu einer Verpflichtung der Plattenfirma, ihren Anteil an der Herstellung, der Finanzierung sowie insbesondere auch des Vertriebes und der Vermarktung zu übernehmen.
Im Rahmen eines Plattenvertrages kommt es zum einen zur Verpflichtung des Musikers, die Werke, die Vertragsbestandteile sind über die entsprechende Plattenfirma zu veröffentlichen, und zu einer Verpflichtung der Plattenfirma, ihren Anteil an der Herstellung, der Finanzierung sowie insbesondere auch des Vertriebes und der Vermarktung zu übernehmen.
Plattenverträge in der Praxis
In der Praxis kommt es meist zu verschiedenen Arten des Schallplattenvertrages. So beinhaltet beispielsweise ein Künstlervertrag die Verpflichtung des Musikers zu einer bestimmten Anzahl von Produktionen, ein bestimmtes Projekt oder einen bestimmten Zeitraum der Zusammenarbeit und damit alle Regelungen zum Umfang, der Laufzeit, der Vergütung auch ggf. zu möglichen Anschlussverträgen. Als gegenseitiger Verpflichtung stimmt der Musiker zu, seine Werke im Rahmen der Vertragslaufzeit über die Plattenfirma zu veröffentlichen, während die Plattenfirma sich dazu verpflichtet, die Werke bestmöglich zu verwerten.
Anstatt des Künstlervertrages kann auch ein Bandübernahmevertrag geschlossen werden. Dieser beinhaltet die Verpflichtung der Veröffentlichung eines oder verschiedener Projekte eines Künstlers über einen bestimmten Zeitraum, wobei die Plattenfirma gleichermaßen eine Option über die Veröffentlichung zukünftiger Projekte erhält. Allerdings bleibt der Musiker bei dieser Art des Vertrages wirtschaftlich selbständig und unabhängig und eigenverantwortlich im Bezug auf die Produktion.
Anstatt des Künstlervertrages kann auch ein Bandübernahmevertrag geschlossen werden. Dieser beinhaltet die Verpflichtung der Veröffentlichung eines oder verschiedener Projekte eines Künstlers über einen bestimmten Zeitraum, wobei die Plattenfirma gleichermaßen eine Option über die Veröffentlichung zukünftiger Projekte erhält. Allerdings bleibt der Musiker bei dieser Art des Vertrages wirtschaftlich selbständig und unabhängig und eigenverantwortlich im Bezug auf die Produktion.
Besondere Verträge
Eine besondere Art des Künstlervertrages stellt der Künstler-exklusiv-Vertrag dar. Dieses beinhaltet ebenfalls alle Bestandteile, die auch im Künstlervertrag enthalten sind, es kommt allerdings gleichzeitig auch zu einer Übertragung der Persönlichkeitsrechte des Künstlers auf den Vertragspartner, so dass dieser ausschließlicher Nutzer und Verwerter der übertragenen Rechte ist.
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