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Wiki zum Rechtsthema Produktionskosten

Informationen zu Produktionskosten
Als Produktionskosten werden die Herstellungskosten in Bezug auf ein Objekt oder ein Produkt bezeichnet. Dieser Begriff bezieht sich auf die Kosten- und Leistungsrechnung, welche die Berechnung aller Kosten beinhaltet, die durch den Erwerb eines Produktes anfallen oder auch durch dessen Herstellung.

Hierbei kann es sich ebenso um Material handeln, welches dafür benötigt wird, als auch um Kosten, die bei der Fertigung anfallen. Das Handelsgesetzbuch bezeichnet die Produktionskosten bzw. die Herstellungskosten als Maßstab für die Bewertung der hergestellten Vermögensgegenstände. Die Gesetzesgrundlage dazu liefert § 253 Absatz 1 HGB sowie auch die §§ 203 bis 208 UGB.
Produktionskosten im Allgemeinen
Grundsätzlich können bei der Produktion unterschiedlicher Projekte und Produkte auch verschiedene Herstellungskosten eingerechnet werden. Diese definieren sich nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften, die durch § 255 Absatz 2 HGB definiert werden.

Hier heißt es: »Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden«.
Musikproduktionen
Bei Musikproduktionen unterscheidet sich das Prinzip der Produktionskosten nicht von dem anderer Produktionen und die genannten gesetzlichen Richtlinien werden auch hier als gültig betrachtet. Bei der Musikproduktion beinhalten die Produktionskosten zumeist auch eine Vorproduktion, die sich auf Demos etc. bezieht. Hierbei werden alle Kosten mit einbezogen, die bei der Produktion oder Vorproduktion bis zur Erstellung des eigentlichen Produktes anfallen.

Verwandte "Produktionskosten" Rechtsbegriffe

Musikrecht, Gema, Künstlervertrag, Musiker, Plattenvertrag, Komponist, Label, Musikproduzent, Schallplattenvertrag, Künstlersozialversicherung, Musik, Musikverlag, Urheberrecht, Titelexklusivität, Labelgründung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Produktionskosten - Ihr Produktionskosten Informationstipp

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