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Wiki zum Rechtsthema Entschädigung
Informationen zu Entschädigung
Als Entschädigung bezeichnet man im Allgemeinen eine Leistung, meist eine Geldleistung, die dazu dient, für erlittene Einschränkungen, einen Schaden oder auch bestimmte Nachteile zu entschädigen. Der Begriff Entschädigung wird meist dann angewendet, wenn es um einen Ausgleich durch öffentliche Stellen geht, wie dies im Steuerrecht eintreten kann, während man in anderen Rechtsbereichen eher auf den Begriff Schadensersatz zurückgreift.
Anspruch auf Entschädigung kann auf unterschiedliche Weise entstehen, wobei die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung in Betracht kommt, grundsätzlich vom Fall selbst abhängt und von der Art und Weise, wie dieser Anspruch entstanden ist. Gesetzlich vorgesehen ist beispielsweise, dass durch den Staat einer Person nur dann ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen darf, wenn hierbei eine Entschädigung vorgesehen ist.
Anspruch auf Entschädigung kann auf unterschiedliche Weise entstehen, wobei die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung in Betracht kommt, grundsätzlich vom Fall selbst abhängt und von der Art und Weise, wie dieser Anspruch entstanden ist. Gesetzlich vorgesehen ist beispielsweise, dass durch den Staat einer Person nur dann ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen darf, wenn hierbei eine Entschädigung vorgesehen ist.
Gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Entschädigung
Die meisten Formen der Entschädigung werden durch entsprechende Gesetze geregelt wie beispielsweise das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, abgekürzt auch JVEG, oder das Gesetz, welches sich auf die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen bezeiht, kurz auch StrEG. Eine andere Form der Entschädigung findet sich in Bezug auf das Steuerrecht. Darüber hinaus finden Entschädigungen in Bezug auf das Einkommensteuergesetz auch steuerliche Begünstigungen, sofern sie eine Einkunftsart zugeordnet werden können.
Ist dies nicht der Fall, so unterliegen Entschädigungen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Dies kann beispielsweise bei Entschädigungsleistungen aus einem privaten Versicherungsvertrag der Fall sein oder bei Zahlungen, die es Schmerzensgeld definiert werden. Ebenso nicht besteuert werden Kapitalabfindungen oder Abfinden aus Dienstverhältnissen.
Ist dies nicht der Fall, so unterliegen Entschädigungen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Dies kann beispielsweise bei Entschädigungsleistungen aus einem privaten Versicherungsvertrag der Fall sein oder bei Zahlungen, die es Schmerzensgeld definiert werden. Ebenso nicht besteuert werden Kapitalabfindungen oder Abfinden aus Dienstverhältnissen.
Abfindungen
Abfindungen werden auch als Entschädigungen bezeichnet, sind jedoch einer anderen Definition unterworfen. Zumeist handelt es sich hierbei um eine einmalig bezogene Leistung, durch die Rechtsansprüche abgegolten werden. Ebenfalls zu unterscheiden sind diese von etwaigen Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen anderer gesetzlicher Ansprüche nach erlittenem Schaden gezahlt werden.
Verwandte "Entschädigung" Rechtsbegriffe
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