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Wiki zum Rechtsthema Opferrecht

Informationen zu Opferrecht
Als Opferrecht werden die Rechte eines Opfers bzw. eines Geschädigten einer Straftat bezeichnet, welche dieser in Bezug auf das Verfahren hat. Meist wird dieses Recht insbesondere in Zusammenhang mit der Nebenklage und der Nebenklagevertretung genannt. Eine Nebenklage kann angestrebt werden, damit Opfer die Möglichkeit haben direkt am Prozess teilzunehmen und mit dafür Sorge zu tragen, dass Täter einer gerechten Strafe zugeführt werden.

In Bezug auf das strafrechtliche Verfahren, wird die Anklage durch den Staatsanwalt vertreten, dessen Aufgabe es wiederum ist, eine Verurteilung zu erreichen, wenn er von der Schuld des Angeklagten ausgeht. Hierbei ist das eigentliche Opfer der Straftat zuerst einmal nur als Zeuge involviert bzw. daraus entstandene Schäden als Beweismittel. Das Opferrecht setzt jedoch voraus, dass Opfer ein entsprechendes Interesse an der Hauptverhandlung haben und aktiv beteiligt sein wollen. Aus diesem Grund besteht das Recht auf Nebenklage, wobei die Interessen des Opfers durch eine Nebenklagevertretung in Form eines Anwaltes vertreten werden.
Die Nebenklage
Die Opferrechte, die sich aus der Nebenklage ergeben, sind ähnlich den Rechten, die auch die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung innehat. Eine Nebenklage kann in Strafverfahren beantragt werden, die sich gegen das Leben richten sowie auch gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die die persönliche Freiheit und die persönliche Selbstbestimmung, die persönliche Ehre bei schweren Tatfolgen und gegen das Eigentum, wenn sich aus dieser schwere Tatfolgen ergeben.

Nebenklägern steht die Möglichkeit offen, eigene Beweisanträge zu stellen und einen eigenen Schlussvortrag zu konzipieren und damit in Richtung eines bestimmten Strafmaßes plädieren. Ein Antrag auf Nebenklage kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens gestellt werden.
Wer Nebenklage einreichen kann
Zunächst einmal kann natürlich das Opfer oder der Geschädigte einer Straftat einen Antrag auf Nebenlage stellen. Ist dies nicht möglich oder ist die betroffene Person in Folge der Straftat verstorben, so können gemäß § 395 Abs 2 StPO auch weitere Personen die Nebenklage beantragen.

»Die gleiche Befugnis steht Personen zu,
  1. deren Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner durch eine rechtswidrige Tat getötet wurden oder

  2. die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 172) die Erhebung der öffentlichen Klage herbeigeführt haben«.

Verwandte "Opferrecht" Rechtsbegriffe

Opferhilfe, Nebenklage, Opferentschädigungsgesetz, sexueller Missbrauch, Nebenklagevertretung, Täter-Opfer-Ausgleich, Nebenkläger, Schmerzensgeldanspruch, Vergewaltigung, Straftatgeschädigte, Unglücksfallgeschädigte, Angehörige, Akteneinsicht, Entschädigung, Strafverfahren
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Opferrecht - Ihr Opferrecht Informationstipp

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