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Wiki zum Rechtsthema Nebenklage
Informationen zu Nebenklage
Eine Nebenklage kann bei verschiedenen Straf- bzw. Sicherungsverfahren, gemäß §§ 395 bis 402 StPO vor Gericht in Betracht kommen, wobei Geschädigte oder auch deren Angehörige als Nebenkläger auftreten können. Dies kann auf Antrag durch den vertretenden Anwalt erfolgen. Die zur Nebenklage berechtigten Personen ergeben sich aus § 395 StPO, wobei nicht nur der Geschädigte Nebenkläger sein kann, sondern auch weitere Personen gemäß Absatz 2:
»Die gleiche Befugnis steht Personen zu,
»Die gleiche Befugnis steht Personen zu,
- deren Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner durch eine rechtswidrige Tat getötet wurden oder
- die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 172) die Erhebung der öffentlichen Klage herbeigeführt haben«.
Straftaten bei denen eine Nebenklage möglich ist
Eine Nebenklage ist nur bei Verfahren wie Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die die persönliche Freiheit und die persönliche Selbstbestimmung, die persönliche Ehre bei schweren Tatfolgen sowie auch bei Straftaten gegen das Eigentum möglich, wenn sich daraus schwere Tatfolgen ergeben. Aus der Nebenklage entstehen dem Nebenkläger eigene Verfahrensrechte, die durch die §§ § 397 bis 401 StPO geregelt werden.
Verfahrensrechte bei Nebenklage
Die in den genannten Paragraphen entstehenden Verfahrensrechte beinhalten zum einen die Anwesenheit in der Hauptverhandlung sowie auch die Berechtigung, Beweisanträge oder Fragen zu stellen, wobei einige Rechte vom Grund des Verfahrens abhängen. Ebenso besteht auch das Recht auf die Ablehnung von Richtern oder Sachverständigen und in Bezug auf das Einlegen von Rechtsmitteln.
Keinen Anspruch hat der Nebenkläger allerdings in Bezug auf die Verfahrenseröffnung und bei der Festlegung des Strafmaßes. Die Anklage selbst kann nur durch die Staatsanwaltschaft erhoben werden, welche durch den Staatsanwalt vertreten wird.
Keinen Anspruch hat der Nebenkläger allerdings in Bezug auf die Verfahrenseröffnung und bei der Festlegung des Strafmaßes. Die Anklage selbst kann nur durch die Staatsanwaltschaft erhoben werden, welche durch den Staatsanwalt vertreten wird.
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