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Wiki zum Rechtsthema Opferentschädigungsgesetz
Informationen zu Opferentschädigungsgesetz
Als Opferentschädigungsgesetz, abgekürzt auch OEG, wird ein Gesetz bezeichnet, welches einen Bereich des Entschädigungsrechts darstellt und damit einen besonderen Bestandteil des Sozialgesetzbuches. Ziel ist der Schutz von Bürgern vor Gewalttaten und daraus resultierenden Schädigungen in der Form, das beispielsweise bei darauf folgender Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit staatlicher Schutz eintritt.
Entschädigungsleistungen gemäß dem Opferentschädigungsgesetz stehen Personen zu, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, was sich auch auf ungeborenes Leben bezieht, wenn diesem durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde. Die Entschädigungsleistungen und deren Umfang sich von verschiedenen Faktoren abhängig.
Entschädigungsleistungen gemäß dem Opferentschädigungsgesetz stehen Personen zu, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, was sich auch auf ungeborenes Leben bezieht, wenn diesem durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde. Die Entschädigungsleistungen und deren Umfang sich von verschiedenen Faktoren abhängig.
Entschädigungsanspruch
Zwar haben alle Personen, die sich regelmäßig in Deutschland aufhalten einen Anspruch auf Entschädigung, jedoch gilt es insbesondere hier auch zu unterscheiden, wie lange sich eine Person in Deutschland aufhält. So haben deutsche Staatsangehörige sowie auch EU-Staatsangehörige und Ausländer, die bereits länger als 3 Jahre in Deutschland aufhalten Anspruch auf eine volle Entschädigung gemäß OEG.
Besteht der regelmäßige Aufenthalt weniger als 3 Jahre, so werden dagegen nur einkommensunabhängige Leistungen gewährt und bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu 3 Monaten besteht lediglich ein Anspruch auf eine Entschädigung in Bezug auf die Heil- und Krankenbehandlung sowie eine einmalige Härteleistung. Die Leistung selbst wird durch das Bundesversorgungsgesetz bestimmt.
Besteht der regelmäßige Aufenthalt weniger als 3 Jahre, so werden dagegen nur einkommensunabhängige Leistungen gewährt und bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu 3 Monaten besteht lediglich ein Anspruch auf eine Entschädigung in Bezug auf die Heil- und Krankenbehandlung sowie eine einmalige Härteleistung. Die Leistung selbst wird durch das Bundesversorgungsgesetz bestimmt.
Versorgungsleistungen
Ergeben sich aus einer Straftat Versorgungsansprüche, werden diese nicht durch das Opferentschädigungsgesetz geregelt, da dieses keine eigenständigen Versorgungsleistungen enthält. Hier greift dagegen das Bundesversorgungsgesetz, welche sich mit Leistungen wie Heilbehandlungen befasst sowie auch mit einkommensunabhängigen Rentenleistungen, wen es zu Folgeschäden kommt.
Darüber hinaus regelt das Gesetz auch die einkommensabhängigen Leistungen, die eine Lohnersatzfunktion innehaben. Zusätzlich enthält das Gesetz Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung, etc., die dann eintreten, wenn Geschädigte aufgrund der Straftat versterben.
Darüber hinaus regelt das Gesetz auch die einkommensabhängigen Leistungen, die eine Lohnersatzfunktion innehaben. Zusätzlich enthält das Gesetz Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung, etc., die dann eintreten, wenn Geschädigte aufgrund der Straftat versterben.
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