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Wiki zum Rechtsthema Grundgesetz

Informationen zu Grundgesetz
Durch das Grundgesetz, abgekürzt GG, wird die deutsche Verfassung bestimmt, die ebenso die rechtliche als auch politische Grundordnung des Landes darstellt. Ursprünglich war das Grundgesetz nicht als dauerhafte deutsche Verfassung gedacht gewesen, was sich jedoch in Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 änderte, so dass sie nun die einheitliche Verfassung Deutschlands darstellt.

Die Verfassung dient der Festlegung der sozialen und politischen Struktur und wird durch das Bundesverfassungsgericht gewahrt, welches als unabhängiges Verfassungsorgan dafür zuständig ist, die Grundrechte in ihrer Funktion zu wahren sowie auch das politische System und das staatsorganisatorische System.
Die Grundrechte
Die in Deutschland durch das Grundgesetz gegebenen Grundrechte werden gleichermaßen auch durch verschiedene Landesgesetze definiert und finden sich im I. Abschnitt Artikel 1 bis 19. Bei diesen Grundrechten handelt es sich um subjektive öffentliche Rechte, die einen Verfassungsstatus innehaben, so dass bei einer Grundrechtsverletzung und dem Versagen der Gerichte in Bezug zum Rechtsschutz Bürgern eine Beschwerde beim Verfassungsgericht offensteht, um auf diese Weise einen außerordentlichen Rechtsbehelf zu gewährleisten. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG gibt hierzu wie folgt an:

»über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein«.

Damit findet diese gesetzliche Regelung nicht nur bei Grundrechtsverletzungen Anwendung, sondern ebenso auch den Rechten, die in den, im Gesetzestext genannten Artikeln, enthalten sind. Artikel 20 Abs. 4 bestimmt beispielsweise:

»Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist«.
Gültigkeit des Grundgesetzes
Das Grundgesetz ist so lange bestehend, bis es gemäß Art. 146 GG außer Kraft gesetzt wird:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist«.

Verwandte "Grundgesetz" Rechtsbegriffe

Verfassungsrecht, Bundesverfassungsgericht, Menschenrechts-Charta, Staatsrecht, Verfassungsgericht, Europäische Verfassung, Grundrecht, Menschenwürde, Verfassung, Verfassungsorgane, Gewaltenteilung, Menschenrecht, Staatsorganisationsrecht, Verfassungsbeschwerde
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Grundgesetz - Ihr Grundgesetz Informationstipp

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