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Wiki zum Rechtsthema Staatsrecht
Informationen zu Staatsrecht
Als Staatsrecht wird ein Bereich bezeichnet, welcher der Staats- und Rechtswissenschaft in Deutschland angehört und der sich insbesondere mit dem Aufbau des Staates sowie auch seinen Organen befasst. Ebenso werden durch das Staatsrecht auch die Beziehungen der unterschiedlichen Organe untereinander geregelt und definiert sowie auch deren Beziehungen zu Personen, die in deren Einflussbereich stehen. Geregelt wird diese Beziehung wiederum über die Grundrechte, die durch das Grundgesetz definiert werden.
Staatsrecht und Verfassungsrecht sind somit in ihrer Wirkung nahezu gleich, wobei zu sagen ist, dass das Verfassungsrecht vollständig auch Staatsrecht ist, das Staatsrecht jedoch nicht im vollen Umfang auch das Verfassungsrecht darstellt. So stellen beispielsweise die Regelungen aus dem Parteiengesetz sowie auch dem Wahlprüfungsgesetz, dem Bundeswahlgesetz, dem Abgeordnetengesetz etc. keinen Teilbereich des Verfassungsrechtes dar.
Staatsrecht und Verfassungsrecht sind somit in ihrer Wirkung nahezu gleich, wobei zu sagen ist, dass das Verfassungsrecht vollständig auch Staatsrecht ist, das Staatsrecht jedoch nicht im vollen Umfang auch das Verfassungsrecht darstellt. So stellen beispielsweise die Regelungen aus dem Parteiengesetz sowie auch dem Wahlprüfungsgesetz, dem Bundeswahlgesetz, dem Abgeordnetengesetz etc. keinen Teilbereich des Verfassungsrechtes dar.
Das Staatsorganisationsrecht
Die Staatsgewalt und deren Einfluss und Funktion ergeben sich aus der Verfassung, wobei in Deutschland die Gewaltenteilung in Zusammenhang mit dem parlamentarischen Demokratieprinzip im Vordergrund steht. Artikel 20 GG bestimmt hierbei:
- »Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
- Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist«.
Legislative, Exekutive und die Judikative
Die Legislative in Deutschland stellen insbesondere die Organe des Bundesrates und des Bundestages dar, während die Gesetzgebung durch das Parlament erfolgt. Die Exekutive stellt die Bundesregierung dar und damit an höchster Stelle der Bundespräsident und an oberster Stelle der Bundeskanzler, während die Judikative durch die Bundesgerichte gewährleistet ist.
Verwandte "Staatsrecht" Rechtsbegriffe
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