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Wiki zum Rechtsthema Menschenrechts-Charta
Informationen zu Menschenrechts-Charta
Der Begriff Menschenrechts-Charta wird zum einen für die UN-Menschenrechtscharta und damit die allgemeine Erklärung der Menschenrechte verwendet sowie zum anderen auch für die EU-Menschenrechtscharta, welche die Charta der Grundrechte der Europäischen Union darstellt. Beide sind nicht inhaltsgleich, haben jedoch die Wahrung und Förderung der Menschenrechte zum Ziel.
Die UN-Menschenrechtscharta
Bei der UN-Menschenrechtscharta und damit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III), die auch als Deklaration der Menschenrechte oder AEMR bezeichnet wird, handelt es sich um ein ausdrücklich definiertes Bekenntnis der Vereinten Nationen in Bezug auf die allgemeinen Grundsätze der Menschenrechte. Diese wurde im Jahr 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und im Anschluss verkündet.
Die UN-Menschenrechtscharta setzt sich aus 30 Artikeln zusammen und beinhaltet alle grundlegenden Rechtsansichten in Bezug auf die Menschenrechte, die jedem Menschen alleinig aufgrund seines Menschseins zugestanden werden und ohne, dass bezüglich »Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand« irgendwelche Unterschiede gemacht werden dürfen. Auch das Rechtsverhältnis zu verschiedenen Ländern ist in Bezug auf die Menschenrechte unerheblich. Allerdings handelt es sich bei dieser allgemeinen Erklärung nicht um eine keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechtes.
Die UN-Menschenrechtscharta setzt sich aus 30 Artikeln zusammen und beinhaltet alle grundlegenden Rechtsansichten in Bezug auf die Menschenrechte, die jedem Menschen alleinig aufgrund seines Menschseins zugestanden werden und ohne, dass bezüglich »Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand« irgendwelche Unterschiede gemacht werden dürfen. Auch das Rechtsverhältnis zu verschiedenen Ländern ist in Bezug auf die Menschenrechte unerheblich. Allerdings handelt es sich bei dieser allgemeinen Erklärung nicht um eine keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechtes.
Die EU-Menschenrechtscharta
Bei der EU-Menschenrechtscharta dagegen, auch bezeichnet als die Charta der Grundrechte der Europäischen Union handelt es sich um eine weitreichende schriftliche und verständliche Niederlegung der EU-Grundrechte, die sich zum einen an der europäischen Menschenrechtskonvention und zum anderen auch an der Europäischen Sozialcharta orientiert. Darüber hinaus beinhalten diese auch die Verfassungen der Mitgliedsstaaten sowie die internationalen Menschenrechtsdokumente und die Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe. Diese trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Verwandte "Menschenrechts-Charta" Rechtsbegriffe
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