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Wiki zum Rechtsthema Menschenrecht
Informationen zu Menschenrecht
Als sogenannte Menschenrechte werden Rechte bezeichnet, auf die jeder Mensch gleichermaßen ein Anrecht bezeichnet und die als subjektiv betrachtet werden und universell sowie unveräußerlich und unteilbar sind. In Deutschland werden die Menschenrechte durch verschiedene Institutionen gewahrt, die sich für Erhaltung einsetzen wie beispielsweise durch den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, das Bundesverfassungsgericht, den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen sowie auch das Deutsche Institut für Menschenrechte und den Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Rechtliche Grundlage der Menschenrechte in Deutschland
Die Menschenrechte sind bereits im Grundgesetz Artikel 1 verankert, welcher besagt:
»Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig«.
Darüber hinaus ist Deutschland dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beigetreten und es erfolgte eine Unterzeichnung der UNO-Menschenrechtsdeklaration, durch die das Recht auf soziale Sicherheit, Arbeit und Wohnung gewährleistet wird.
- »Wie Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
- Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht«.
»Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig«.
Darüber hinaus ist Deutschland dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beigetreten und es erfolgte eine Unterzeichnung der UNO-Menschenrechtsdeklaration, durch die das Recht auf soziale Sicherheit, Arbeit und Wohnung gewährleistet wird.
Menschenrechte in Zusammenhang mit der EU
Die EU betrachtet sich als eine Wertgemeinschaft, welche sich auf die Grund- und Menschenrechte begründet. Artikel 2 EU-Vertrag besagt hierzu:
»Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet«.
Durch Artikel 3 besteht für die EU die Verpflichtung, diese Werte zu erhalten und zu fördern.
»Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet«.
Durch Artikel 3 besteht für die EU die Verpflichtung, diese Werte zu erhalten und zu fördern.
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