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Wiki zum Rechtsthema Menschenwürde

Informationen zu Menschenwürde
Als Menschenwürde bezeichnet man spezielle Grundrechte, welche Menschen alleinig aufgrund ihres Menschenseins innehaben. Das bedeutet, dass alle Menschen denselben Wert haben, ganz gleich, welcher Herkunft sie sind, welchen Geschlechtes, Alters etc. Art. 1 der am 10. Dezember 1948 dargelegten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz stellt im deutschen Recht klar:

»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt«.

Somit stellt die Würde des Menschen den obersten Wert des Grundgesetzes und damit der deutschen Verfassung dar. Es handelt sich hierbei ebenso um ein Abwehrrecht gegen die öffentliche Gewalt und damit ebenso gegen die Judikative als auch die Exekutive und die Legislative.
Definition Menschenwürde durch das Bundesverfassungsgericht
Die Menschenwürde wird nicht ausschließlich durch das Grundgesetz definiert, sondern ebenso durch eine Vielzahl von Entscheidungen, die durch das Bundesverfassungsgericht gefällt wurden. Das Bundesverfassungsgericht betrachtet die Menschenwürde als obersten Grundwert und damit auch als Grundlage aller Grundrechte, die Menschen von Geburt an haben. Die Menschenwürde hat absolute Geltung und kann somit auch nicht durch ein anderes Gesetz aushebelt oder eingeschränkt werden.

Gemäß Art. 1 Absatz 1 Satz 1 GG wäre somit ein Verstoß gegen die Menschenwürde eine Verfassungswidrigkeit, während die Geltung des Artikels durch die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG in geschützt ist:

»Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig«.
Wirkung der Menschenrechte
Durch die Menschenrechte ergeben sich gleichermaßen auch Verbote, die durch die Vertreter des Gesetzes überwacht und entsprechend gewährleistet werden müssen. Hierbei kommen insbesondere Faktoren wie eine erniedrigende Behandlung von Menschen durch Organe des Staates zum Tragen, was gleichermaßen bedeutet, dass Folter und Todesstrafe in Deutschland abgeschafft sind und an Menschen nicht angewendet werden dürfen. Eine Herabwürdigung einer Person zum Objekt der Staatsgewalt wird durch die gegebenen Menschenrechte verhindert.

Verwandte "Menschenwürde" Rechtsbegriffe

Verfassungsrecht, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Menschenrechts-Charta, Staatsrecht, Verfassungsgericht, Europäische Verfassung, Grundrecht, Verfassung, Verfassungsorgane, Gewaltenteilung, Menschenrecht, Staatsorganisationsrecht, Verfassungsbeschwerde
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Menschenwürde - Ihr Menschenwürde Informationstipp

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