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Informationen zu Verfassung
Die Bezeichnung Verfassung bezieht sich auf ein Rechtsdokument oder einen Rechtsbestand, der zentrale Geltung hat und ebenso durch einen Staat als auch einen Gliedstaat oder Staatsverbund verfasst werden kann bzw. verfasst wurde, und welches alle Grundregelungen in Bezug auf den Aufbau eines Staates, seine Gliederung sowie auch Beziehungen zu Organen, Organen untereinander und Personen regelt, die in dessen Einflussbereich leben. Durch die Verfassung werden alle grundlegenden Rechte und Pflichten geregelt und Machtpositionen begrenzt.
Die Verfassung stellt die notwendige Grundlage des Verfassungsrechtes dar. Die Verfassung bildet auch die Grundlage für alle anderen Rechtssysteme und damit die Grundlage und gleichermaßen auch den Abschluss des Rechtsordnungsaufbaus. Eine Änderung der Verfassung ist daher auch nicht einfach möglich, sondern durchaus ein schwieriges Unterfangen, was nicht so einfach umgesetzt werden kann. Dies bedeutet gleichermaßen auch, dass die Verfassung vorrangig zu allen anderen Gesetzesregelungen zu beachten ist.
Die Verfassung stellt die notwendige Grundlage des Verfassungsrechtes dar. Die Verfassung bildet auch die Grundlage für alle anderen Rechtssysteme und damit die Grundlage und gleichermaßen auch den Abschluss des Rechtsordnungsaufbaus. Eine Änderung der Verfassung ist daher auch nicht einfach möglich, sondern durchaus ein schwieriges Unterfangen, was nicht so einfach umgesetzt werden kann. Dies bedeutet gleichermaßen auch, dass die Verfassung vorrangig zu allen anderen Gesetzesregelungen zu beachten ist.
Die Verfassung in Deutschland
Die Verfassung in Deutschland wird seit dem Jahr 1990 durch das Grundgesetz dargestellt, wobei auch die einzelnen Bundesländer ihre eigenen Verfassungen aufweisen, da sie selbst Staatscharakter besitzen. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG bestimmt hierzu allerdings:
»Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten«.
»Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten«.
Die Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer
Die Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer sind aktuell wie folgt aufgegliedert:
- Baden-Württemberg: Verfassung des Landes Baden-Württemberg
- Bayern: Verfassung des Freistaates Bayern
- Berlin: Verfassung von Berlin
- Brandenburg: Verfassung des Landes Brandenburg
- Bremen: Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
- Hamburg: Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
- Hessen: Verfassung des Landes Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern: Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen: Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen: Niedersächsische Verfassung
- Rheinland-Pfalz: Verfassung für Rheinland-Pfalz
- Saarland: Verfassung des Saarlandes
- Sachsen: Verfassung des Freistaates Sachsen
- Sachsen-Anhalt: Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein: Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
- Thüringen: Verfassung des Freistaats Thüringen
Verwandte "Verfassung" Rechtsbegriffe
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