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Wiki zum Rechtsthema Verfassungsbeschwerde
Informationen zu Verfassungsbeschwerde
Als Verfassungsbeschwerde wird ein Vorgang bezeichnet, der Menschen als außerordentlicher Rechtsbehelf dient. Durch diese wird es möglich, dass Menschen eine Grundrechtsverletzung oder eine Verletzung grundrechtgleichen Rechten geltend zu machen, die auf einem Staatsgewaltakt beruhen. Das bedeutet, dass die Verfahrensbeschwerde dazu dient, dort ein Anrecht geltend machen zu können, wo andere Gerichte den bestehenden Rechtsschutz nicht gewährleistet haben.
Die Verfassungsbeschwerde in Deutschland gestaltet sich auf unterschiedlichen Ebenen, so dass diese ebenso auf Bundesebene als auch auf Landesebene möglich ist. Zuständig auf Bundesebene ist das Bundesverfassungsgericht, während auf Landesebene das Landesverfassungsgericht Zuständigkeit hat. Insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, welches sich auf das Grundrecht und damit Art. 1 bis Art. 19 des Grundgesetzes bezieht, stellt eine wichtige Basis der Rechteentwicklung in Deutschland dar.
Die Verfassungsbeschwerde in Deutschland gestaltet sich auf unterschiedlichen Ebenen, so dass diese ebenso auf Bundesebene als auch auf Landesebene möglich ist. Zuständig auf Bundesebene ist das Bundesverfassungsgericht, während auf Landesebene das Landesverfassungsgericht Zuständigkeit hat. Insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, welches sich auf das Grundrecht und damit Art. 1 bis Art. 19 des Grundgesetzes bezieht, stellt eine wichtige Basis der Rechteentwicklung in Deutschland dar.
Wesentliches zur Verfassungsbeschwerde
Durch die Verfassungsbeschwerde werden die bereits genannten Grundrechte des Menschen geschützt, die sich aus dem Grundgesetz ergeben. Darüber hinaus bezieht sie sich nicht nur auf die Grundgesetze, sondern ebenfalls auch auf grundrechtsgleiche Rechte. Bei Verfassungsbeschwerden obliegt es dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen, ob tatsächlich eine spezifische Verletzung des Verfassungsrechtes vorliegt. Das Recht auf eine Verfassungsbeschwerde ergibt sich aus Artikel 93 Absatz 1 Nr. 4a GG, welcher besagt:
»Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein«.
Hierbei geht der Artikel gleichermaßen auf die grundrechtgleichen Rechte ein.
»Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein«.
Hierbei geht der Artikel gleichermaßen auf die grundrechtgleichen Rechte ein.
Absicherung der Grundrechte durch die Verfassungsbeschwerde
Generell soll durch die Verfassungsbeschwerde gewährleistet werden, dass Menschen ihre Grundrechte gegenüber staatlichen Gewalten gesichert sehen. Allerdings kann eine solche Beschwerde nur dann erhoben werden, wenn eine Person selbst von einer Rechtsschutzverletzung betroffen ist und nicht, wenn es um grundsätzliche Fragen geht. Somit kann die Beschwerde auch nur durch die betroffene Person eingereicht werden. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass bereits andere Rechtssysteme in Bezug auf den Einzelfall ausgeschöpft sind.
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