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Wiki zum Rechtsthema Verfassungsorgane

Informationen zu Verfassungsorgane
Die Bezeichnung Verfassungsorgane bezieht sich auf alle Staatsorgane in Deutschland, deren Rechte und Pflichten sich aus den Inhalten der Staatsverfassung ergeben. Man unterscheidet hierbei beispielsweise zwischen Bundesverfassungsorganen und Landesverfassungsorganen.

Zu den Bundesverfassungsorganen in Deutschland zählen ebenso der Deutsche Bundestag als auch der Bundesrat, der Bundespräsident und die Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht und die nichtständigen Verfassungsorgane sowie der gemeinsame Ausschuss und die Bundesversammlung. Zu den Landesverfassungsorganen zählen dagegen das Landesparlament und die Landesregierung sowie auch das Landesverfassungsgericht.
Rechtliche Regelungen zum Bundesverfassungsgericht
Die Aufgaben bzw. die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtes ergeben sich aus Artikel 93 GG. Hier heißt es:
  1. »Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

    1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;

    2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;

      • a.) bei Meinungsverschiedenheiten, ob ein Gesetz den Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 entspricht, auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes;

    3. bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, insbesondere bei der Ausführung von Bundesrecht durch die Länder und bei der Ausübung der Bundesaufsicht;

    4. in anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Bunde und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist;

      • a.) über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

      • b.) über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 durch ein Gesetz, bei Landesgesetzen jedoch nur, soweit nicht Beschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann;

      • c.) Ãœber Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Bundestag;

    5. in den übrigen in diesem Grundgesetze vorgesehenen Fällen.

  2. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet außerdem auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes, ob im Falle des Artikels 72 Abs. 4 die Erforderlichkeit für eine bundesgesetzliche Regelung nach Artikel 72 Abs. 2 nicht mehr besteht oder Bundesrecht in den Fällen des Artikels 125a Abs. 2 Satz 1 nicht mehr erlassen werden könnte. Die Feststellung, dass die Erforderlichkeit entfallen ist oder Bundesrecht nicht mehr erlassen werden könnte, ersetzt ein Bundesgesetz nach Artikel 72 Abs. 4 oder nach Artikel 125a Abs. 2 Satz 2. Der Antrag nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn eine Gesetzesvorlage nach Artikel 72 Abs. 4 oder nach Artikel 125a Abs. 2 Satz 2 im Bundestag abgelehnt oder über sie nicht innerhalb eines Jahres beraten und Beschluss gefasst oder wenn eine entsprechende Gesetzesvorlage im Bundesrat abgelehnt worden ist.

  3. Das Bundesverfassungsgericht wird ferner in den ihm sonst durch Bundesgesetz zugewiesenen Fällen tätig«.
Spezielle Vorrechte der Verfassungsorgane
Grundsätzlich haben die bestehenden Verfassungsorgane spezielle Vorrechte und verfügen im Bundeshaushaltsplan über einen eigenen Einzelplan. Das bedeutet, dass sie nicht aus dem Bundesministeriumshaushaltsplan bewirtschaftet werden. Weiterhin haben sie die Autonomie in Bezug auf die Satzung inne und regeln so ihre internen und externen Vorgänge selbst. Ebenso erhalten KFZ-Kennzeichen die Kurzzeichen BD.

Verwandte "Verfassungsorgane" Rechtsbegriffe

Verfassungsrecht, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Menschenrechts-Charta, Staatsrecht, Verfassungsgericht, Europäische Verfassung, Grundrecht, Menschenwürde, Verfassung, Gewaltenteilung, Menschenrecht, Staatsorganisationsrecht, Verfassungsbeschwerde
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Verfassungsorgane - Ihr Verfassungsorgane Informationstipp

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