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Urteile zum Schlagwort Wettbewerbsrecht
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder einer jeweils festzusetzenden Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen eine Widerrufsbelehrung zu ...
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. Juli 2009, Az. 312 O 233/09, abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld ...
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, KfH 6, vom 27. Mai 2010 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin trägt auch die Kosten der Beschwerde. Der Gegenstandswert wird für beide Instanzen auf € 8.000,00 festgesetzt. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist zulässig, aber unbegründet. 1. Das Landgericht hat mit zutreffender ...
Der dem Betrieb einer virtuellen Schnittstelle zum Zwecke der Weiterleitung im Internet generierter Spielaufträge an die staatseigene Lottogesellschaft dienende Geschäftsbesorgungsvertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn sich der Betreiber der Schnittstelle weigert, eine den Erfordernissen des Glücksspielstaatsvertrags genügende Einspeisungspraxis sicherzustellen.Art. 4 Abs. 1 ...
Im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Verfahren vor der Vergabekammer eröffnet § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung sowohl für die Kosten der Vergabekammer als auch die Kosten der Beteiligten. Einsender: die Mitglieder des Vergabesenats 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 05.07.2010 wird der Beschluss der 1. ...
I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 181,13 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 12. 10. 2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 1/15 und die Beklagte 14/15. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch ...
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 07.07.2009 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kammer 7 für Handelssachen, vom 06.07.2009 abgeändert. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den ...
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 11.01.2010 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kammer 8 für Handelssachen, vom 22.12.2010 abgeändert. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den ...
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 10.000,- € der Antragstellerin auferlegt. Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist unbegründet. Sie kann von der Antragsgegnerin nicht in Bezug auf ihr Angebot von digitalen Bilderrahmen und MP3-Spielern auf der Internetplattform X im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung der Angabe von ...
Die Berufung der Bekl. gegen das Urteil des LG Hamburg, Zivilkammer 12, vom 02.09.2003 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungstenor zu I.1. am Ende klarstellend wie folgt ergänzt wird: “… ermöglicht, so lange es sich bei dem Anbieter nicht um eine “Tipp Aktiengesellschaft“ handelt.“ Die Bekl. trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist ...
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 9. Dezember 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abge-ändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2009 unter Zurückweisung des Antrags auf ihren Erlass aufgeho-ben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. A) Hinsichtlich des Sachverhalts wird gemäß § 540 ...

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