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Urteile zum Schlagwort Wettbewerbsrecht
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. ...
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages; und beschließt: Der Streitwert wird festgesetzt auf € 30.000,-. I. Die Klage ist unzulässig. 1. Der Klage steht der Einwand des Rechtsmissbrauchs ...
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 19. Juni 2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve geändert und wie folgt neu gefasst: 1. Den Antragsgegnern wird untersagt, a) im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs per E-Mail-Sendung gegenüber Dritten für Internetportale zu werben oder werben zu lassen, ohne dass die Einwilligung der Dritten ...
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 555,60 € (i. W.: fünfhundertfünfundfünfzig 60/100 EURO) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.06.2008 zu zahlen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die zulässige Klage ist begründet. Der Klägerin steht die geltend ...
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 06.11.2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites werden der Verfügungsklägerin auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin beanstandet einen Internetauftritt der Verfügungsbeklagten. In diesem ...
Die Berufung gegen das am 13.01.2009 verkündete Teilurteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt wird unter Abweisung der Widerklage auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit ...
1) Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20.01.2009 – Aktenzeichen: 3-16 O 36/08 wird abgeändert: a) Der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, das Grundstück O1, ...allee ..., eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts O1, Grundbuch von O1 Band ..., Blatt ..., Flur ..., Flurstück Nr. ... mit einer im Grundbuch verzeichneten Größe von ...
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des LG Hamburg – Zivilkammer 12 – vom 6.4.2004 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Beschluss: Der Streitwert wird für beide Instanzen auf € 200.000.- festgesetzt. I. Die Parteien sind Wettbewerber bei der Herstellung und dem Vertrieb von Nassrasierern. Die Antragstellerin ...
Wird die Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages wegen unzureichender Lesbarkeit der Tarifbedingungen angegriffen, erfolgt aber die Werbung in unterschiedlichen Medien (einerseits Handzettel, andererseits Gehwegaufsteller), ist die Verfolgung in getrennten, jeweils nur auf die konkrete Verletzungsform bezogenen Verfahren auch dann nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs.4 UWG, wenn die ...
I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für ein Abschlepp- und Parkplatzüberwachungsunternehmen, a) Lichtbildaufnahmen von ...
§ 12 Abs. 4 1. Alt. UWG ist nicht anwendbar, wenn Gegenstand des Unterlassungsprozesses nicht nur ein möglicherweise einfach gelagerter Wettbewerbsverstoß, sondern auch eine vom Beklagten behauptete Drittunterwerfung ist. Die Beschwerde der Antragstellerin wird als unzulässig verworfen. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Streitwertbeschluss des ...
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die zulässige Klage ist nicht begründet: 1. Zur Klagebefugnis des Kläger sind keine Ausführungen geboten. Seinen ...
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall ...
Wird eine einstweilige Verfügung, welche antragsgemäß das Verbot nicht einer Presseerklärung als solcher, sondern einer verallgemeinerten Behauptung nach Maßgabe der als Verletzungshandlung in Bezug genommenen Presseerklärung begehrt, mit der Maßgabe bestätigt, dass der verallgemeinerten Behauptung ein weiteres inhaltliches Element hinzugefügt wird, so liegt darin eine Einschränkung der ...
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.07.2009 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 415/08 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 350.000,00 € abwenden, wenn ...
I. Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,-, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten im geschäftlichen Verkehr zu ...
1) Die einstweilige Verfügung vom 11.6.2009 wird hinsichtlich des Verbotsausspruchs zu Ziff. I.1 des Beschlusstenors bestätigt. 2) Von den Kosten des Erlassverfahrens haben die Antragstellerin 1/5 und der Antragsgegner 4/5 zu tragen. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens fallen der Antragstellerin zu ¼ und dem Antragsgegner zu ¾ nach einem Streitwert i.H.v. € 40.000,-- zur Last. 3) Das ...
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 21.10.2009 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (84 O 43/09) abgeändert. Der Verfügungsbeschluss des Landgerichts vom 27.03.2009 wird aufgehoben und der auf seinen Erlass gerichtete Antrag abgewiesen. Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. I. Die Antragstellerin ist ...
Das Versäumnisurteil vom 08.09.2008 wird aufrechterhalten. Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits wie Gesamtschuldner. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen des Tenors des Versäumnisurteils zu I. 1. nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 10.000,00, wegen des Tenors des Versäumnisurteils zu I. 2. und wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe ...
Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 03.02.2000 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 94/99 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragstellerin. Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig. Die zulässige Berufung der Antragstellerin bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das Landgericht hat den Antrag ...

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