Urteile zum Schlagwort Wettbewerbsrecht
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klage hat keinen Erfolg. Die Klagebefugnis der Klägerin ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Der Beklagte nimmt durch die beanstandete Titelführung aber keine unzulässigen ...
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.379.80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2008 zu zahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klage ist zulässig und begründet. ...
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juli 2008, Knauf Gips/Kommission (T-52/03), wird aufgehoben, soweit darin der Knauf Gips KG die Verantwortlichkeit für die Zuwiderhandlungen der Gesellschaften der Knauf-Gruppe zugewiesen wird. 2. Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen. 3. Die Klage der Knauf Gips KG auf Nichtigerklärung der ...
Die einstweilige Verfügung vom 31.10.2008 wird bestätigt. Die Antragsgegnerinnen haben auch die weiteren Kosten des Verfahrens wie Gesamtschuldner zu tragen. Die einstweilige Verfügung erweist sich auch unter Berücksichtigung des Widerspruchsvorbringens als zu Recht ergangen. Sie ist zu bestätigen, weil der Verfügungsantrag begründet ist. I. Zulässigkeit des Verfügungsantrags Der ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Ersatz ihrer ...
1. Auf den Internet-Versandhandel von DocMorris ist nach dem Marktortprinzip deutsches Wettbewerbsrecht als Recht des Ortes anzuwenden, auf den die geschäftliche Tätigkeit dieser Internet-Apotheke ausgerichtet ist. Die Ausrichtung auf den deutschen Markt ergibt sich daraus, dass das Angebot in deutscher Sprache und an deutsche Kunden erfolgt sowie daraus, dass Medikamente vertrieben werden, die ...
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom04.02.2010 - 81 O 119/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird: Der Rechtsstreit ist im Umfang der erstinstanzlichen Verurteilung der Beklagten in der Hauptsache erledigt. Auf die Berufung des Klägers wird das vorgenannte Urteil im Umfang der erstinstanzlichen ...
1. Den Beklagten wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000, Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verboten, a. auf Fußball-Sportveranstaltungen mit ...
I. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 23.12.2009 - 5 O 415/09 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt neu gefasst: Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft ...
1. Zur Bemessung des Wertes eines Unterlassungsanspruchs in Wettbewerbssachen.2. Ob der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens niedriger an zusetzen ist als der der Hauptsache, ist eine Frage des Einzelfalls. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, ist von dem Wert des (etwaigen) Hauptsacheverfahrens ein Abschlag von 1/3 vorzunehmen. Auf die Beschwerde des ...
I. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über Art und Umfang der im Teilanerkenntnisurteil vom 05.01.2010 bezeichneten Handlungen, und zwar durch Vorlage eines Verzeichnisses, aus dem sich ergeben: a) Liefermengen, Lieferzeiten und Lieferpreise, b) die Gestehungskosten einschließlich aller Kostenfaktoren c) Art und Umfang der betriebenen Werbung, gegliedert nach ...
I. 1. Den Beklagten zu 1) bis 3) wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung, hinsichtlich der Beklagten zu 1) zu vollstrecken an ihren Geschäftsführern — wobei die Haft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf — untersagt, a) zu ...
Eine Markenanmeldung beinhaltet keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG, wenn die Gesamtbetrachtung aller im Einzelfall bestehenden Umstände nicht mit hinreichender Sicherheit auf eine Behinderungsabsicht schließen lässt.Die Abgabe von mit einer Marke gekennzeichneter Ware als Werbegeschenk durch ein Handelsunternehmen, welches die so gekennzeichneten Waren nicht anderweitig ...
I. Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 4. Mai 2006 wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrages aufgehoben. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von dieser aufgrund ...
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. April 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 2 O 167/08 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Parteien sind ...
Der Beschluss - einstweilige Verfügung vom 28.10.2009 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Eilverfahrens zu tragen. Die einstweilige Verfügung war auf den Widerspruch der Antragsgegnerin auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen; dies führte zu ihrer Bestätigung. 1. Die Verfugung war nicht etwa (schon) deshalb gemäß § 929 Abs. 2 ZPO aufzuheben, weil sie der ...
1. Die Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG hat nach Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.1995 (vgl. Art 14 der Richtlinie) zu einer abschließenden Vollharmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Gasver-brauchseinrichtungen geführt. Weder dürfen die Mitgliedstaaten höhere oder zusätzliche Anforderungen (Anschluss an EuGH, Urteil vom 25. ...
I. 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr das Produkt "J..-D..Z..-L.." zu bewerben und/oder zu vertreiben mit den Aussagen: „mit probiotischen Kulturen“ und/oder "D..G..&G..J..-D.. enthält die probiotischen ...
Die im Produktkatalog eines Mobiltelefonanbieters enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 I BGB dar. Es handelt sich um Hinweise ohne eigenständigen Regelungsgehalt, die lediglich zum Ausdruck bringen, dass die im Katalog enthaltenen Angaben insoweit vorläufig und unverbindlich sind, als sie vor ...

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