Urteile zum Schlagwort Wettbewerbsrecht
1. Der Antragsgegnerin wir es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € und für den Fall, das dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr das äußere Erscheinungsbild/ Webdesign der folgenden ...
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.06.2009 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 68/08 - abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zum 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft (zu vollstrecken an den Vorständen), zu unterlassen, im ...
1) Eine nach § 34 GWB a. F. wegen Formmangels unwirksame Ausschließlichkeitsvereinbarung ist nicht allein deshalb als wirksam zu behandeln, weil sie nach dem Außerkrafttreten der Formvorschrift noch mehr als 9 Jahre praktiziert wurde.2) Der für den Zeitschriftenvertrieb maßgebliche örtliche Markt im Verhältnis zwischen Pressegrossist und Verlag ist (nur) das jeweilige Vertragsgebiet des ...
I. Die einstweilige Verfügung vom 16.11.2009 wird bestätigt. II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. I. Die einstweilige Verfügung vom 16.11.2009 ist zu bestätigen, da der Verfügungsantrag auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Antragsgegnerin im Widerspruchsverfahren zulässig und begründet ist. Der Antragsstellerin steht ein ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.10.2008 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert. Die Klageanträge zu 1. b) und c) werden abgewiesen. Auf den Klageantrag zu 2. bleiben die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 807,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ...
I. Die Beklagte wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verurteilt, es zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr ...
Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers wird der Beschluss der 12. Zivilkammer - 2. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Oldenburg vom 08.03.2010 geändert. Der Verfügungsbeklagten wird es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken ...
Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers wird der Beschluss der 12. Zivilkammer - 2. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Oldenburg vom 10.03.2010 geändert. Zusätzlich zu dem erstinstanzlich ausgesprochenen Verbot der konkreten Rabattgewährung wird es der Verfügungsbeklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden ...
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Streitwert: 10.000,- EUR Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Werbung der Beklagten für ein Hotelzimmer im Hotel der Klägerin. Die Klägerin ist Betreiberin des ...hotels in F.., die Beklagte Ziffer 1 vertreibt unter anderem Hotelzimmer über das ...
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 3.561,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.01.2010 zu zahlen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, ...
Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.4.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam – 2 O 342/08 – wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des aufgrund des ...
1. Der Beklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr in Werbeprospekten die Kühlgefrierkombination RL-24FCAS der Marke S. mit dem Zusatz "sehr sparsam im Energieverbrauch" oder sinngleichen Angaben zu bewerben. 2. Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung gemäß Ziffer 1 ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 €, an dessen Stelle im ...
1. Eine Zeitungsannonce, in der für Telekommunikationsdienstlleistungen mit den Slogans „Meine Nr. 1“ sowie „STARK in Kunden-Zufriedenheit“ geworben wird, enthält nicht unbedingt eine unzulässige Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung.2. Es stellt keine „Werbung mit Testergebnissen“ dar, wenn ein Unternehmen in einer Werbeanzeige ohne Fundstellenangabe auf eigene, offenkundig von ...
1. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollstrecken am Vorstand, zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd Verträge mit Alten- oder Pflegeheimen und/oder mit Krankenhäusern abzuschließen, ...
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. September 2002 ver-kündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und der Revisionsverfahren. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-- € abwenden, wenn nicht der ...
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische ...
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwider-handlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungs-haft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzver-trägen über Auspuffe mit privaten Endverbrauchern ...
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweils verantwortlichen Geschäftsführern, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs a) von ihren Abnehmern bei ...
1. Bei einem Jahresabonnement zur Lieferung einer Zeitschrift handelt es sich nicht um einen Vertrag über die Lieferung von "sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs" i. S. von § 312 b Abs. 3 Nr. 5 BGB.2. Die Anwendbarkeit des § 312 b Abs. 3 Nr. 5 BGB verlangt, dass die Lieferung von dem Unternehmen selbst und seinen Mitarbeitern ausgeführt wird. Es genügt nicht, wenn der ...
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 6. Juli 2010 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin trägt auch die Kosten der Beschwerde nach einem Gegenstandswert von € 5.000,00. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist zulässig, aber unbegründet. 1. Mit in jeder Hinsicht zutreffender Begründung, auf die zur Vermeidung ...

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