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Wiki zum Rechtsthema Arbeitnehmererfindungsgesetz

Informationen zu Arbeitnehmererfindungsgesetz
Als Arbeitnehmererfindungsgesetz, abgekürzt ArbnErfG oder auch Arbeitnehmererfindungsrecht, kurz auch ArbEG, bezeichnet man ein Gesetz, welches gesetzliche Regelungen in Bezug auf Erfindungen beinhaltet, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen wurden, sowie auch auf deren Verwertung. Es soll einen Ausgleicher der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen und ermöglicht gleichermaßen den Rechtserwerb für den Arbeitgeber sowie Grundlagen in Bezug auf eine angemessene Vergütung des Arbeitnehmers.

Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich damit beispielsweise nicht auf Unternehmensgesellschafter oder freie Mitarbeiter eines Unternehmens. Das Gesetz ermöglicht dem Arbeitgeber auch nicht, dass Recht darauf zu erwerben, jede Erfindung des Arbeitnehmers automatisch zu erwerben und dauerhaft nutzen zu können, es sei denn, dass sie ausschließlich auf das Arbeitsverhältnis zurückgeführt werden können. Diese werden auch als Diensterfindungen bezeichnet.
Unterscheidung zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen
Während Diensterfindungen ausschließlich im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses entstehen, geht man bei freien Erfindungen davon aus, dass diese auf private Handlungen und Forschungen, Erkenntnisse und Entwicklungsschritte einer Person oder auch eines Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Bei diesen steht das Recht an der Erfindung ausschließlich dem Arbeitnehmer zu. In Bezug auf die Diensterfindung hat der Arbeitnehmer eine Meldepflicht dem Arbeitgeber gegenüber, die sich aus § 5 ArbnErfG ergibt, Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann es zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers kommen.

Bei freien Erfindungen, die im Rahmen der Unternehmenstätigkeit zwar nicht entwickelt wurden, jedoch dennoch zum Einsatz kommen, muss der Arbeitgeber ebenfalls informiert werden. Dieser hat wiederum die Pflicht zu prüfen, ob es sich seinem Erachten nach um eine freie oder dienstliche Erfindung handelt. Hierzu besteht eine Frist von 3 Monaten. Er hat gleichermaßen das Recht zu widersprechen, wenn er der Beurteilung als freie Erfindung nicht zustimmt.
Rechte an der Diensterfindung
Bei einer Erfindung durch den Arbeitgeber besteht aktuell die gesetzliche Regelung, dass das Recht daran 4 Monate nach Meldung automatisch auf den Arbeitgeber übergeht. Es sei denn, diese wird zuvor freigegeben. Ein Fristversäumnis des Arbeitnehmers wurde in dieser Form weitestgehend ausgeschaltet. Dies bezieht sich jedoch nicht auf nachweislich freie Erfindungen eines Arbeitnehmers, bei denen der Arbeitgeber durchaus die Nutzungsrechte entsprechend erwerben muss, um von dieser profitieren zu können. Denn bei einer solchen verbleiben die Rechte automatisch beim Arbeitnehmer.

Verwandte "Arbeitnehmererfindungsgesetz" Rechtsbegriffe

Patentrecht, Erfindung, Patentamt, Patentschutz, Erfinder, Nachahmung, Patentanmeldung, Patent, Patentanwalt, Markenzeichen, Copyright, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Lizenzvertrag, Namensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Arbeitnehmererfindungsgesetz - Ihr Arbeitnehmererfindungsgesetz Informationstipp

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