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Wiki zum Rechtsthema Patent

Informationen zu Patent
Bei einem Patent handelt es sich um ein Schutzrecht, welches für eine Erfindung erteilt werden kann. Durch dieses Recht kann ein Inhaber die Nutzung durch Dritte erteilen oder auch verbieten, wenn diese unberechtigt erfolgt. Grundlage für die rechtlichen Regelungen n Bezug auf das Patent stellt in Deutschland das Patentrecht dar. Hierbei handelt es sich um einen Bereich des Privatrechts, welches allerdings ebenso die Entstehung als auch die Wirkung etc. der bei Erfindung entstehenden Schutzrechte regelt.

Patent kann grundsätzlich für alle technischen Erfindungen erteilt werden, sofern diesen eine erfinderische Tätigkeit vorausgeht und sie die entsprechenden Kriterien erfüllen und gewerblich Anwendbar sind. Dies beruht auf den Regelungen des § 1 Abs. 1 PatG. § 3 beschreibt, welche Erfindungen als neu betrachtet werden. Eine weitere Voraussetzung ist auch, dass die Erfindung bei Patentanmeldung so beschrieben wird, dass sie durch einen Fachmann ausgeführt werden kann.
Rechte durch Patentanmeldung
Gemäß § 9 S. 1 PatG besteht für den Anmelder eines Patentes folgende Rechtslage:

»Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
  1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;

  2. ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten;

  3. das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen«.
Das Recht kann bis auf 20 Jahre durch Zahlung von Folgegebühren erweitert werden.
Offenlegung eines Patentes
Ein Patent wird durch das Patentamt nach 18 Monaten durch Veröffentlichung der Patentanmeldung, in Form einer Offenlegungsschrift vorgenommen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn durch den Anmelder in diesem Zeitraum eine Rücknahme der Anmeldung erfolgt.

Verwandte "Patent" Rechtsbegriffe

Patentrecht, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Erfindung, Patentamt, Patentschutz, Erfinder, Nachahmung, Patentanmeldung, Patentanwalt, Markenzeichen, Copyright, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Lizenzvertrag, Namensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Patent - Ihr Patent Informationstipp

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