Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden

Telefon
Rufen Sie den Namensrecht Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung

Fragen
Stellen Sie Ihre Namensrecht Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen

Beauftragen
Konkrete Namensrecht Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen

E-Mail
Ihr direkter Weg zur Namensrecht Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung

Namensrecht Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de

Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an

Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln

Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden

In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht

Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien

Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Namensrecht
Rechtsanwalt für Namensrecht suchen
Rechtsanwälte für Namensrecht finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Namensrecht zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Namensrecht Rechtsanwälte der Top Städte finden
Namensrecht Berlin, Namensrecht Bielefeld, Namensrecht Bochum, Namensrecht Bonn, Namensrecht Bremen, Namensrecht Dortmund, Namensrecht Dresden, Namensrecht Duisburg, Namensrecht Düsseldorf, Namensrecht Erlangen, Namensrecht Essen, Namensrecht Frankfurt, Namensrecht Hamburg, Namensrecht Hannover, Namensrecht Köln, Namensrecht Leipzig, Namensrecht Mannheim, Namensrecht München, Namensrecht Nürnberg, Namensrecht Stuttgart, Namensrecht Wolfsburg, Namensrecht Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Namensrecht
Informationen zu Namensrecht
Der Begriff Namensrecht kommt in verschiedenen Bereichen der Gesetzgebung zum Tragen, wobei die Bezeichnung gemäß § 12 BGB das Recht zum ungestörten Namensgebrauch sowie das Recht, einen ungestörten Gebrauch erteilt.
»Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen«.
Darüber hinaus wird der Begriff Namensrecht auch auf Firmennamen angewandt und den Schutz von geschäftlichen Bezeichnungen gemäß § 15 MarkenG sowie Urhebernamen auf einem literarischen Werk oder auf Tonkunst gemäß § 10 UrhG. Zusätzlich bestehen Sonderregelungen in Bezug auf Pseudonyme oder anonyme Werke. Die Definitionen können sich hierbei weitestgehend unterscheiden und ebenso auch die Rechte, die sich auf Grundlage dieser Gesetze ergeben.
»Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen«.
Darüber hinaus wird der Begriff Namensrecht auch auf Firmennamen angewandt und den Schutz von geschäftlichen Bezeichnungen gemäß § 15 MarkenG sowie Urhebernamen auf einem literarischen Werk oder auf Tonkunst gemäß § 10 UrhG. Zusätzlich bestehen Sonderregelungen in Bezug auf Pseudonyme oder anonyme Werke. Die Definitionen können sich hierbei weitestgehend unterscheiden und ebenso auch die Rechte, die sich auf Grundlage dieser Gesetze ergeben.
Namensrecht im gewerblichen Bereich
Namensrechtlich betrachtet können geschäftliche Bezeichnungen gemäß § 15 MarkenG durch eine Eintragung in das Markenregister einen umfassenden Schutz erhalten. Das Gesetz sieht in Absatz 1 vor:
»Der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht«.
In Absatz 2 wird dargestellt, dass es Dritten untersagt ist, »die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen«. Und in Absatz 3 ist festgehalten, dass es Dritten untersagt ist, »»die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn keine Gefahr von Verwechslungen im Sinne des Absatzes 2 besteht, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt«.
Des Weiteren beschreibt diese gesetzliche Regelung, in § 15 MarkenG Absatz 4 und 5, dass der Rechtsinhaber einen Anspruch auf Unterlassung hat sowie auch auf einen Schadensersatz, wenn eine solche Rechtsverletzung vorliegt.
»Der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht«.
In Absatz 2 wird dargestellt, dass es Dritten untersagt ist, »die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen«. Und in Absatz 3 ist festgehalten, dass es Dritten untersagt ist, »»die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn keine Gefahr von Verwechslungen im Sinne des Absatzes 2 besteht, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt«.
Des Weiteren beschreibt diese gesetzliche Regelung, in § 15 MarkenG Absatz 4 und 5, dass der Rechtsinhaber einen Anspruch auf Unterlassung hat sowie auch auf einen Schadensersatz, wenn eine solche Rechtsverletzung vorliegt.
Wichtige Voraussetzung vor Anmeldung
Da bei Anmeldung nicht geprüft wird, ob eine solche die Rechte anderer verletzt, obliegt eine solche dem Anmeldenden. Das bedeutet, dass zuvor umfassende Recherche betrieben werden sollte, um sicherzustellen, dass ein Name sich nicht durch ein anderes Unternehmen in Benutzung befindet. Hierbei gilt es ebenso deutschlandweit als auch die Rechte im Ausland zu prüfen. Als Grundlage dient generell das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Verwandte "Namensrecht" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Namensrecht - Ihr Namensrecht Informationstipp





