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Wiki zum Rechtsthema Patentanmeldung

Informationen zu Patentanmeldung
Als Patentanmeldung wird eine Anmeldung einer neuen Erfindung oder eines Schutzrechtes in Bezug auf Marken und Namen zur Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes, abgekürzt auch DPMA, bezeichnet. Durch diese Schutzrechte soll eine Nachahmung oder der Missbrauch des geistigen Eigentums durch eine unbefugte Person vermieden werden. Dies soll der gewerbliche Rechtsschutz gewährleisten. Dabei haben Anmeldende die Auswahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten wie Patente, Gebrauchsmuster, Design und Marken.

Nach Anmeldung haben Inhaber des Rechtsschutzes die Möglichkeit, ausschließlich selbst über Nutzung und Verwertung zu entscheiden, was auf Dauer gesehen auch einen Vorteil in Bezug auf den Marktwettbewerb darstellt. Zu beachten ist auch, dass Erfindungen zumeist mit erheblichen Kosten verbunden sind, so dass eine Eigenbestimmung über die Verwertung zum späteren Decken dieser Kosten durchaus notwendig sein kann. Insbesondere dann, wenn hierzu Kredite aufgenommen wurden.
Anmeldung eines Patentes
Die Anmeldung eines Patentes setzt einen Antrag voraus, der über die zuständige Behörde erfolgen muss. Die Eintragung erfolgt grundsätzlich dann, wenn eine positive Entscheidung diesbezüglich vorliegt und die damit verbundenen Kosten entrichtet wurden. Die Antragstellung erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt in München oder über eine der bestehenden Zweigstellen. In Bezug auf internationale Patenrechte, hat allerdings die WIPO, World Intellectual Property Organisation, Zuständigkeit, wobei die Einreichung trotzdem über das Patentamt erfolgen kann.

Für die Anmeldung müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden, darunter beispielsweise der Antrag auf Erteilung des Patents, welcher ebenso auch den Erfindungstitel beinhalten muss, die Antragsart und Name und Anschrift des Anmelders. Des Weiteren sind natürlich auch die Patentansprüche zu nennen, was gleichermaßen auch eine Definition des Erfindungsgegenstands beinhaltet, ggf. eine Zeichnung beizufügen, eine Beschreibung und eine Zusammenfassung. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, muss die Anmeldegebühr umgehend entrichtet werden.
Vorgang der Patentanmeldung
Nach Stellen des Antrages erfolgen weitere Schritte. Zu diesen gehören die formale Prüfung des Antrags sowie auch die Prüfung des Patents, zu der auch eine umfassende Recherche zum Stand der Technik gehört. Danach erfolgt der Prüfungsbescheid, der das mit Prüfungsergebnis enthält und danach die Erteilung des Patents und die spätere Veröffentlichung in der Patentschrift. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass der Patenschutz nur durch fristgerechte Gebührenzahlung nach Ablauf einer gewissen Zeit weiterhin aufrechterhalten werden kann.

Verwandte "Patentanmeldung" Rechtsbegriffe

Patentrecht, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Erfindung, Patentamt, Patentschutz, Erfinder, Nachahmung, Patent, Patentanwalt, Markenzeichen, Copyright, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Lizenzvertrag, Namensrecht
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