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Wiki zum Rechtsthema Geschmacksmusterrecht

Informationen zu Geschmacksmusterrecht
Das Geschmacksmusterrecht besteht als solches in der heutigen Form nicht mehr, sondern wurde durch das sogenannte eingetragene Design ersetzt. Hierbei handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht, welches dem Inhaber dieses Schutzrechtes Nutzungsrecht in Bezug auf die ästhetische Gestaltungsart und damit Form, Farbe, Muster eines bestimmten Designs einräumt.

Damit erhält das Patenrecht gewissermaßen eine Ergänzung, da entsprechende Gestaltungsarten nicht dem Patent- und Gebrauchsmusterschutz unterliegen. Das Geschmacksmuster kann jedoch in das Designregister eingetragen werden und erhält dadurch den Rechtschutz. Der Schutz kann für zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen gewährleistet werden, wobei diese einen Teil eines Erzeugnisses darstellen müssen.
Entstehung eines Schutzes in Form des eingetragenen Designs
Die Entstehung des Schutzes für ein eingetragenes Design entsteht, wie der Begriff schon andeutet, mit der Eintragung in das Designregister und beinhaltet eine Höchstdauer von 25 Jahren, wenn die Schutzgebühr nach dem 6. Jahr weiterhin entrichtet wird. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einem früheren Erlöschen der Schutzfrist. Auch ohne Eintragung erhält ein Design einen gewissen Schutz, der 3 Jahre geltend ist, welcher ab dem Tag der Zugänglichmachung des Musters entsteht und dieses vor Nachahmung schützt.
Eintragungsvoraussetzungen
Um die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen und damit den Schutz eines Designs zu erreichen, muss sichergestellt sein, dass es sich hierbei um ein neues Design handelt, welches nicht bereits schon in gleicher Art und Weise veröffentlicht wurde. Damit einhergehend ist eine sogenannte Neuheitsschonfrist von 12 Monaten. Wichtig ist insbesondere, dass der Gesamteindruck auf einen informierten Benutzer sich von dem Gesamteindruck eines anderen Designs klar unterscheidet.

Verwandte "Geschmacksmusterrecht" Rechtsbegriffe

Patentrecht, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Erfindung, Patentamt, Patentschutz, Erfinder, Nachahmung, Patentanmeldung, Patent, Patentanwalt, Markenzeichen, Copyright, Gebrauchsmusterrecht, Lizenzvertrag, Namensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Geschmacksmusterrecht - Ihr Geschmacksmusterrecht Informationstipp

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