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Wiki zum Rechtsthema Copyright
Informationen zu Copyright
Als Copyright wird eine Rechtsgrundlage bezeichnet, die nicht dem deutschen Recht entspricht, sondern aus dem englischen stammt. Dies bedeutet, dass sie in Deutschland keine Gültigkeit hat. Zwar gehen viele Menschen davon aus, dass sie dem Urheberrecht gleichgesetzt ist, was jedoch nicht zutrifft. Dies erklärt sich bereits aus dem Begriff Copyright selbst, welcher »the right to copy« bedeutet und somit lediglich ausdrückt, dass der Nutzer eines Werkes ein Verwertungsrecht innehat.
Das Urheberrecht, welches auf dem Urheberrechtsgesetz, abgekürzt UrhG, beruht, sieht jedoch eine solche Verwendung im Grunde nicht vor. 7 UrhG bestimmt: ein »Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Dies bedeutet zwar, dass er ein Verwertungsrecht innehat, jedoch nicht, dass er auch Verwerter des Werkes sein muss
Das Urheberrecht, welches auf dem Urheberrechtsgesetz, abgekürzt UrhG, beruht, sieht jedoch eine solche Verwendung im Grunde nicht vor. 7 UrhG bestimmt: ein »Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Dies bedeutet zwar, dass er ein Verwertungsrecht innehat, jedoch nicht, dass er auch Verwerter des Werkes sein muss
Urheberschutz gemäß geltender Gesetzeslage in Deutschland
Der Urheberschutz wird durch § 11 Urheberrechtsgesetz definiert, welcher wie folgt angibt:
»Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes«.
Wie und durch wen bestimmt werden kann, wer in welcher Form die Veröffentlichung vornehmen kann, ergibt sich dagegen aus § 12 des Urheberrechtsgesetzes. Dieses bestimmt:
»Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes«.
Wie und durch wen bestimmt werden kann, wer in welcher Form die Veröffentlichung vornehmen kann, ergibt sich dagegen aus § 12 des Urheberrechtsgesetzes. Dieses bestimmt:
- »Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
- Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist«.
Rechtlicher Bestand des Copyright Zeichens
Da das Recht, welches sich auf das Copyright bezieht und als Copyright Law bezeichnet wird, in Deutschland keine Geltung hat, ist auch die Verwendung eines solchen Zeichens ohne jedweden rechtlichen Bestand. Die sich aus dem Copyright Zeichen bzw. dem damit einhergehenden Gesetzes ergebenden Rechte, werden durch deutsches Recht nicht unterstützt und finden somit keine Anwendung. Rechtlichen Bestand hat dagegen der Urhebervermerk, welcher durch die Verwendung des Copyright Zeichens allerdings keinesfalls ersetzt werden kann.
Verwandte "Copyright" Rechtsbegriffe
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