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Wiki zum Rechtsthema Erfinder

Informationen zu Erfinder
Bei einem Erfinder handelt es sich um eine Person, die neue Lösungen in Bezug auf Technik schafft, die rein auf seiner eigenen schöpferischen Leistung beruhen. Für entsprechende Erfindungen kann durch das Patentamt ein Patent erteilt werden, wobei Voraussetzung ist, dass eine Problembeschreibung vorliegt sowie eine Lösungspräsentation.

Um dafür die entsprechenden Schutzrechte zu erhalten, muss die Erfindung offengelegt werden, was bedeutet, dass eine Beschreibung in der Form erfolgen muss, dass sie durch entsprechende Fachleute verstanden und nachvollzogen werden kann.
Rechtliche Definition von Erfindungen
Gemäß § 1 PatG werden patentfähige Erfindung wie folgt definiert:
  1. »Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

  2. Patente werden für Erfindungen im Sinne von Absatz 1 auch dann erteilt, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder wenn sie ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es verwendet wird, zum Gegenstand haben. Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war«.
Absatz 3 dagegen beschreibt, was nicht unter den Begriff patentierfähige Erfindungen fällt. Hierbei heißt es:

»Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
  1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  2. ästhetische Formschöpfungen;
  3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
  4. die Wiedergabe von Informationen«.
Inhalte der Patentanmeldung
Die Anmeldung eines Patentes wird durch § 34 PatG bestimmt und muss über das Patentamt erfolgen. Die Inhalte einer solchen Anmeldung werden durch Absatz 3 des genannten Gesetzes bestimmt. Laut diesem muss der den Namen des Anmelders enthalten sein, ein Antrag auf die Erteilung eines Patentes sowie eine genaue Bezeichnung der anzumeldenden Erfindung.

Darüber hinaus müssen auch die Patentansprüche genau dargelegt werden und was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll. Notwendig sind ebenso eine genaue Beschreibung der Erfindung sowie die Zeichnungen, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung beziehen.

Absatz 4 definiert: »Die Erfindung ist in der Anmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann«.

Verwandte "Erfinder" Rechtsbegriffe

Patentrecht, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Erfindung, Patentamt, Patentschutz, Nachahmung, Patentanmeldung, Patent, Patentanwalt, Markenzeichen, Copyright, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Lizenzvertrag, Namensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Erfinder - Ihr Erfinder Informationstipp

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