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Wiki zum Rechtsthema Markenzeichen
Informationen zu Markenzeichen
Als Markenzeichen, oft auch nur Marke, wird ein Zeichen bezeichnet, welches rechtlich auf besondere Weise geschützt ist. Dieses hat den Sinn, eine Unterscheidung von Produkten oder auch Dienstleistungen eines Unternehmens zu denen eines anderen Unternehmens zu ermöglichen. Weiterhin kann so ein Leistungsangebot auch geografisch gekennzeichnet und zu dem eines anderen Unternehmens abgegrenzt werden.
Ein Markenzeichen kann auf verschiedene Weise dargestellt werden. Zu diesen Darstellungsmöglichkeiten gehören z. B. Abbildungen, Logos, Slogan, Zeichen, Worte oder auch Klänge sowie Kombinationen aus Wort und Bild. Der Begriff Markenzeichen ist eng verknüpft mit dem Begriff Markenrechte, welches das echt am geistigen Eigentum beschreibt und somit auch ein immaterielles Monopolrecht.
Ein Markenzeichen kann auf verschiedene Weise dargestellt werden. Zu diesen Darstellungsmöglichkeiten gehören z. B. Abbildungen, Logos, Slogan, Zeichen, Worte oder auch Klänge sowie Kombinationen aus Wort und Bild. Der Begriff Markenzeichen ist eng verknüpft mit dem Begriff Markenrechte, welches das echt am geistigen Eigentum beschreibt und somit auch ein immaterielles Monopolrecht.
Markenzeichen gemäß dem Markenrecht
Die Darstellung von Markenzeichen kann durchaus unterschiedlich sein, jedoch gelten für Markenzeichen, die einen besonderen Schutz durch Anmeldung genießen können, bestimmte Regeln. Die schützenswerten Markenzeichen finden insbesondere in § 6 der Markenverordnung Erwähnung, der sich mit der Anmeldung einer Marke befasst. Hier werden einige Möglichkeiten der Darstellung aufgeführt:
»In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Marke als
Darüber hinaus sind auch Markenzeichen wie die Wort-/Bildmarke, die Kabelkennfadenmarke, die Farbmarke, die Positionsmarke, die Hologrammmarke, die Bewegungsmarke und die Geruchsmarke bekannt.
»In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Marke als
- Wortmarke (§ 7),
- Bildmarke (§ 8),
- dreidimensionale Marke (§ 9),
- Kennfadenmarke (§ 10),
- Hörmarke (§ 11) oder
- sonstige Markenform (§ 12)
Darüber hinaus sind auch Markenzeichen wie die Wort-/Bildmarke, die Kabelkennfadenmarke, die Farbmarke, die Positionsmarke, die Hologrammmarke, die Bewegungsmarke und die Geruchsmarke bekannt.
Schutzrechte erweitern
Sind Markenzeichen bereits in Deutschland angemeldet, ist es möglich, sie auch als internationale Marken einzutragen und so weitreichender zu schützen. Dies erfolgt ebenso wie der eigentliche Markenschutz auf Antrag,. Ein solcher Antrag muss allerdings, abhängig vom Land, in dem der Antrag umgesetzt wird, in Englisch, Französisch oder Spanisch erfolgen.
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