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Wiki zum Rechtsthema Handwerker

Informationen zu Handwerker
Allgemein werden alle Personen als Handwerker bezeichnet, die einen handwerklichen Beruf ausüben wie beispielsweise Elektriker, Maurer, Maler etc. bei dem es tatsächlich auf handwerkliche Arbeiten ankommt und nicht auf die Herstellung durch Maschinen. Der Begriff Handwerker setzt somit ein Handwerk voraus, welches durch die Handwerksordnung geregelt wird und bei dem es zu Anfertigung von Werken sowie Durchführung von Dienstleistungen im handwerklichen Bereich handelt, ohne dass hierbei eine industrielle Massenproduktion gegeben ist. Bei handwerklichen Arbeiten kommt es zwischen Handwerker und Auftraggeber zu einem Werk- oder Dienstvertrag.
Werk- oder Dienstvertrag bei handwerklichen Aufträgen
Beim Abschluss eines Werk- oder Dienstvertrages kommt es zu einer Verpflichtung des Handwerkers bestimmte Güter herzustellen oder vom Auftraggeber gewünschte Leistungen zu erbringen. Diese begründen sich insbesondere auf einer Leistungsbeschreibung, die abgibt, welche handwerklichen Tätigkeiten umgesetzt werden sollen. Dazu zählt nicht nur alleinig Herstellung, sondern auch Reparatur von bestimmten Gütern.

Die Erfüllung, der im Vertrag festgehaltenen Leistungen sind mit der Verpflichtung des Auftraggebers verknüpft, dem Handwerker nach Beendigung seiner Tätigkeit einen entsprechenden Werklohn zu zahlen. Der Werkvertrag begründet sich auf das Werkvertragsrecht, welches auch das private Baurecht beinhaltet. Hieraus ergibt sich, dass eine Abnahme durch den Auftraggeber erforderlich ist. Auftraggeber haben damit das Recht auf Nachbesserung oder ggf. auch Selbstvornahme zu Lasten des Auftragnehmers.
Rechtsgrundlagen Handwerker
Handwerkliche Berufe werden durch die Regelungen der Handwerksordnung, abgekürzt auch HWO bestimmt und geregelt, wobei die Voraussetzung besteht, dass das entsprechende Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um ein Handwerksunternehmen, bei dem der Arbeitgeber auch Meister des Handwerks ist und entsprechend Ausbildungen neuer Handwerker vornehmen darf.

Verwandte "Handwerker" Rechtsbegriffe

Werkvertragsrecht, Abschlagszahlung, Hersteller, Mangel, Werklieferungsvertrag, Werkvertrag, Gewerke, Kalkulation, Mängelreiterei, Werklohn, Gewährleistung, Kostenvoranschlag, Nachbesserung, Werklohnforderung, Abnahme, Gewährleistungsausschluss, Mangelfreiheit, Schwarzarbeit
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Handwerker - Ihr Handwerker Informationstipp

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