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Wiki zum Rechtsthema Hersteller
Informationen zu Hersteller
Die Begriff Hersteller bezieht sich auf Personen oder Unternehmen, die ein Produkt in Eigenverantwortung erstellt oder gewonnen haben. Er ist in diesem Sinne gleichbedeutend mit der Bezeichnung Produzent im Bereich der Herstellung.
Rechtliche Definition des Begriffes Hersteller
§ 4 des Produkthaftungsgesetzes definiert den Begriff Hersteller wie folgt:
- »Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.
- Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.
- Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant als dessen Hersteller, es sei denn, dass er dem Geschädigten innerhalb eines Monats, nachdem ihm dessen diesbezügliche Aufforderung zugegangen ist, den Hersteller oder diejenige Person benennt, die ihm das Produkt geliefert hat. Dies gilt auch für ein eingeführtes Produkt, wenn sich bei diesem die in Absatz 2 genannte Person nicht feststellen lässt, selbst wenn der Name des Herstellers bekannt ist«.
Herstellerhaftung
In Zusammenhang mit dem Produkthaftungsgesetz geht man zumeist davon aus, dass die Haftung nur dem Hersteller selbst obliegt. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen, da sich hier der Begriff Hersteller nicht ausschließlich auf den Produzenten eines Produktes bezieht, sondern ebenso auch auf Zulieferer von Teilprodukten und Importeure oder Händler.
Verwandte "Hersteller" Rechtsbegriffe
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