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Wiki zum Rechtsthema Schwarzarbeit

Informationen zu Schwarzarbeit
Allgemein bezeichnet man als Schwarzarbeit, wenn Personen Arbeiten für einen Arbeitgeber ausführen, ohne dass die entsprechende Tätigkeit gemeldet ist und dabei auch die anfallenden Abgaben nicht entsprechend abgeführt werden. In Deutschland ist aufgrund der Bekämpfung von Schwarzarbeit das Kenntniserlangen darüber, das jemand Schwarzarbeit anbietet oder leistet einer gewissen Meldepflicht unterlegen.
Rechtsgrundlage Schwarzarbeit
Als Schwarzarbeit werden gemäß § 1 Absatz 2 SchwarzArbG Tätigkeiten dann bezeichnet, wenn eine Person oder ein Unternehmen »Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt«.

Ebenso handelt es sich gemäß dieser Rechtsdefinition auch dann um Schwarzarbeit, wenn eine Person »als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt, als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt« sowie auch »als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat« oder als »Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein«.
Ausnahmen im familiären Bereich
Innerhalb der Familie werden Hilfeleistungen von Angehörigen oder auch Lebenspartnern nicht als Schwarzarbeit definiert. Dasselbe gilt auch für Gefälligkeiten unter Freunden und Nachbarn. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht darauf abzielen, Gewinne zu machen.

Verwandte "Schwarzarbeit" Rechtsbegriffe

Werkvertragsrecht, Abschlagszahlung, Hersteller, Mangel, Werklieferungsvertrag, Werkvertrag, Gewerke, Kalkulation, Mängelreiterei, Werklohn, Gewährleistung, Kostenvoranschlag, Nachbesserung, Werklohnforderung, Handwerker, Abnahme, Gewährleistungsausschluss, Mangelfreiheit
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Schwarzarbeit - Ihr Schwarzarbeit Informationstipp

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