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Wiki zum Rechtsthema Werklieferungsvertrag
Informationen zu Werklieferungsvertrag
Bei einem Werklieferungsvertrag handelt es sich um eine Vertragsform, welche die Herstellung von zu liefernden beweglichen Gegenständen zum Inhalt hat. Diese Verträge begründen sich auf das Kaufrecht im Sinne des BGB gemäß § 651 BGB, welcher die Anwendung der Gesetzesgrundlage wie folgt beschreibt:
»Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung«.
Grundsätzlich ist zwischen dem Werklieferungsvertrag und dem Werkvertrag zu unterscheiden. Während Inhalt eines Werkvertrages die Bearbeitung fremder Güter beinhaltet, beinhaltet der Werklieferungsvertrag, dass die Güter oder Materialien vom Vertragspartner beschafft und genutzt werden.
»Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung«.
Grundsätzlich ist zwischen dem Werklieferungsvertrag und dem Werkvertrag zu unterscheiden. Während Inhalt eines Werkvertrages die Bearbeitung fremder Güter beinhaltet, beinhaltet der Werklieferungsvertrag, dass die Güter oder Materialien vom Vertragspartner beschafft und genutzt werden.
Der Werkvertrag
Der Werkvertrag ist in den §§ 631 ff. BGB geregelt, kommt aber ebenso wie auch andere Vertragsarten durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Als Werkverträge können beispielsweise auch Verträge über Reparaturen bezeichnet werden sowie über handwerkliche Leistungen, die vor Ort durch ein Unternehmen ausgeführt werden. Die Pflichten eines Werkvertrages werden durch § 631 BGB definiert.
Hier heißt es:
Hier heißt es:
- »Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
- Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein«.
Der Werklieferungsvertrag als spezielle Form des Werkvertrages
Der Werklieferungsvertrag ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass dieser die Verpflichtung eines Vertragspartners beinhaltet, selbst für die Materialien Sorge zu tragen, die für die Umsetzung des Auftrags notwendig sind. Die Gestaltung eines solchen Vertrages begründet sich auf das Kaufrecht und beinhaltet dieselben Rechte und Pflichten wie auch die, die beim Werkvertrag zu beachten sind. Er unterscheidet sich im Wesentlichen nur durch den Umstand der Materialbeschaffung.
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