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Wiki zum Rechtsthema Geltendmachung

Informationen zu Geltendmachung
Als Geltendmachung bezeichnet man grundsätzlich das Durchsetzen gerechtfertigter Ansprüche, die auf unterschiedliche Weise bestehen können. Hierbei kann es sich um die Geltendmachung von Geldern, in den meisten Fällen aber insbesondere von Rechten handeln. Dies kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, beispielsweise durch Abmahnungen im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, und insbesondere auch durch eine Klage vor Gericht bzw. allgemein ein gerichtliches Verfahren.

Zu diesen Verfahren gehören beispielsweise auch verfassungsrechtliche Klagen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen in Zusammenhang mit dem Erbrecht, beispielsweise bei Klage auf den Pflichtteil des Erbes, oder bei etwaigen Schadensersatzansprüchen bei unterschiedlichen Sachverhalten. Die Geltendmachung erfolgt im Rahmen eines Zivilprozesses, bei dem die Ansprüche des Klägers geprüft werden.
Geltendmachung im Zivilprozess
Der Zivilprozess dient der Feststellung sowie auch der Sicherung und Durchsetzung privater Rechte und Ansprüche. Zuständig sind hierbei die Zivilgerichte und damit die Amtsgerichte, Landesgerichte und Oberlandesgerichte sowie auch der Bundesgerichtshof. Voraussetzung bei einem Zivilprozess ist die Erhebung einer Klage durch einen Kläger, wobei die Entscheidung aufgrund des Vortrags der strittigen Parteien erfolgt.

Beweisantrag wird nur dann erhoben, wenn die Parteien sich in unterschiedlicher, also strittiger Weise äußern. Ein Zivilprozess kann somit nur auf Antrag erfolgen. Man untergliedert diese Form des Prozesses in Erkenntnisverfahren, Klauselverfahren und Vollstreckungsverfahren.
Das Erkenntnisverfahren
Bei einem Erkenntnisverfahren handelt es sich um ein Verfahren, bei dem entschieden wird, ob der Kläger tatsächlich einen Anspruch hat, den er geltend machen kann. Dies beginnt vorerst mit einer Klage, bei der es zum einen zu einem rechtskräftigen Urteil kommen kann, wenn die Klage gerechtfertigt ist, und zum anderen zu einer Rücknahme der Klage, bei ungerechtfertigter Geltendmachung von Ansprüchen.

Ebenso kann der Prozess auch durch ein Anerkenntnis des Beschuldigten beendet werden oder durch einen Prozessvergleich. Nach der Erhebung der Klage wird durch das Gericht entscheiden, ob ein mündliches oder ein schriftliches Verfahren in Frage kommt. Die Zuständigkeit des Gerichtes entscheidet hierbei der Streitwert.

Verwandte "Geltendmachung" Rechtsbegriffe

Zivilprozeßrecht, Amtsgericht, Landgericht, Prozesshandlungen, Revision, Zivilprozess, Anerkenntnisurteil, Gerichtskosten, Mahnbescheid, Prozesskosten, Versäumnisurteil, Zivilprozessordnung, Berufung, Klage, Oberlandesgericht, Prozessvergleich, Veräußerung, ZPO
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Geltendmachung - Ihr Geltendmachung Informationstipp

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